Umsatzsteuervoranmeldung: Ablauf, Fristen und Beispiel für BWL-Studenten

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Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist die regelmäßige Meldepflicht von Unternehmen gegenüber dem Finanzamt, in der die Umsatzsteuer und Vorsteuer eines Zeitraums gemeldet und die sich ergebende Zahllast abgeführt wird. BWL-Studenten begegnen diesem Thema im Steuerrecht und Rechnungswesen.

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Unternehmer, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, müssen ihre Umsatzsteuer nicht nur im Jahresabschluss ausweisen, sondern unterjährig vorab (monatlich oder quartalsweise) an das Finanzamt melden und abführen. Am Jahresende folgt die Umsatzsteuerjahreserklärung, die alle Vorauszahlungen verrechnet.

Meldefrequenz und Grenzen

USt-Zahllast des Vorjahres Meldepflicht Frist
Mehr als 7.500 € Monatlich 10. des Folgemonats
512 € bis 7.500 € Quartalsweise 10. des Folgemonats
Weniger als 512 € Nur Jahreserklärung
Neugründung Monatlich (mind. 2 Jahre) 10. des Folgemonats

Mit Dauerfristverlängerung verlängert sich die Frist um einen Monat (gegen Vorauszahlung von 1/11 der Vorjahreszahllast).

Berechnung der Zahllast (Beispiel)

Unternehmen GmbH im Monat Januar:

Position Nettobetrag USt-Satz Steuerbetrag
Umsätze (Ausgangsrechnungen) 50.000 € 19 % 9.500 €
Wareneinkäufe (Eingangsrechnungen) 30.000 € 19 % 5.700 €
Investition Maschine 20.000 € 19 % 3.800 €
Berechnung Betrag
Umsatzsteuer (Schuldposten) 9.500 €
Vorsteuer gesamt (5.700 + 3.800) 9.500 €
Zahllast = 0 € kein Zahlbetrag

In diesem Monat heben sich USt und Vorsteuer auf. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuerüberhang – das Finanzamt erstattet den Betrag.

Ablauf der Voranmeldung

  1. Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen des Zeitraums erfassen
  2. Umsatzsteuer (auf eigene Umsätze) und Vorsteuer (aus Einkäufen) ermitteln
  3. Zahllast = USt – Vorsteuer berechnen
  4. UStVA elektronisch über ELSTER übermitteln (bis 10. des Folgemonats/-quartals)
  5. Zahllast per Banküberweisung ans Finanzamt

Buchung der Zahllast

Buchungssatz bei Zahllast (USt > Vorsteuer):

Umsatzsteuer (Konto) → Bank (Zahlung ans Finanzamt)

Buchungssatz bei Vorsteuerüberhang (Vorsteuer > USt):

Bank (Erstattung vom Finanzamt) → Vorsteuer (Konto)

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Prüfungstipp: Kenne die Fristen (10. des Folgemonats/-quartals) und die Berechnung der Zahllast. Wichtig: Vorsteuerüberhang = Erstattung vom Finanzamt; Zahllast = Zahlung ans Finanzamt.

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