Grundlagen der Umsatzsteuer: Das System einfach erklärt

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Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) ist eine der wichtigsten Steuerarten in Deutschland und für jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung. Sie ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt und belastet den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen. Für das Rechnungswesen ist ihr Verständnis unverzichtbar, weil sie nahezu jeden Geschäftsvorfall berührt.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer. Sie wird auf nahezu jede Lieferung und Leistung erhoben, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführt. Wirtschaftlich getragen wird sie vom Endverbraucher, abgeführt wird sie jedoch von den Unternehmen. Deshalb ist die Umsatzsteuer für Unternehmen grundsätzlich ein durchlaufender Posten, der die Gewinn- und Verlustrechnung nicht belastet. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs gilt ein ermäßigter Satz von 7 %. Daneben gibt es steuerbefreite Umsätze, etwa im Gesundheits- oder Finanzbereich.

Das System der Umsatzsteuer

In Deutschland gilt das System der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Das bedeutet:

  • Auf jeder Wirtschaftsstufe wird Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis erhoben (Allphasen).
  • Jeder Unternehmer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (Netto mit Vorsteuerabzug).
  • Belastet wird letztlich nur der auf jeder Stufe geschaffene Mehrwert.

Durch den Vorsteuerabzug wird eine Steuerkumulation, also eine mehrfache Besteuerung derselben Wertschöpfung, vermieden. Nur der Endverbraucher, der keine Vorsteuer abziehen kann, trägt die volle Steuer. Auf diese Weise bleibt die Steuerbelastung unabhängig von der Zahl der Handelsstufen konstant.

Traglast, Zahllast und Unternehmer

Wichtig ist die Unterscheidung zweier Begriffe:

  • Traglast: Die wirtschaftliche Belastung, die der Endverbraucher endgültig trägt.
  • Zahllast: Der Betrag, den das Unternehmen an das Finanzamt abführt. Er ergibt sich aus der vereinnahmten Umsatzsteuer abzüglich der gezahlten Vorsteuer.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen vereinnahmt aus seinen Verkäufen 19.000 € Umsatzsteuer und zahlt beim Einkauf 12.000 € Vorsteuer.

  • Zahllast = 19.000 € − 12.000 € = 7.000 €

Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Nur Unternehmer sind zum Vorsteuerabzug berechtigt und zur Abführung der Umsatzsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.

Für kleinere Betriebe gibt es Vereinfachungen. Nach der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG können Unternehmer, deren Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten, auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten; im Gegenzug entfällt jedoch der Vorsteuerabzug. Zu unterscheiden ist außerdem zwischen der Soll- und der Ist-Versteuerung: Bei der Sollversteuerung entsteht die Steuer bereits mit der Leistungserbringung, bei der Ist-Versteuerung erst mit dem Zahlungseingang. Diese Wahl beeinflusst den Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist, und hat damit unmittelbare Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens.

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer

Was ist der Unterschied zwischen Umsatz- und Mehrwertsteuer?

Beide Begriffe meinen dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer“ ist die gesetzliche Bezeichnung, „Mehrwertsteuer“ der umgangssprachliche Ausdruck, der auf die Besteuerung des Mehrwerts anspielt.

Warum ist die Umsatzsteuer für Unternehmen ein durchlaufender Posten?

Unternehmen ziehen die gezahlte Vorsteuer von der vereinnahmten Umsatzsteuer ab und führen nur die Differenz ab. Die Steuer belastet daher nicht den Gewinn, sondern letztlich den Endverbraucher.

Welche Steuersätze gibt es?

Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Für bestimmte Güter wie Lebensmittel, Bücher oder den öffentlichen Nahverkehr gilt der ermäßigte Satz von 7 %. Einige Umsätze sind zudem vollständig steuerbefreit.

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