Zeitliche Abgrenzung: ARAP & PRAP einfach erklärt

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Die zeitliche Abgrenzung bezeichnet die periodengerechte Zuordnung von Aufwand und Ertrag zu dem Geschäftsjahr, dem sie wirtschaftlich zugehören – unabhängig davon, wann die zugehörige Zahlung tatsächlich fließt. Sie stellt sicher, dass der Erfolg eines Unternehmens für jede Periode richtig ermittelt wird und nicht durch zufällige Zahlungszeitpunkte verzerrt erscheint.

Zeitstrahl mit Bilanzstichtag: ARAP für vorausgezahlte Aufwendungen, PRAP für vorab erhaltene Erträge der neuen Periode
Periodengerechte Abgrenzung: ARAP grenzt im alten Jahr gezahlte, erst künftige Aufwendungen ab, PRAP entsprechend vorab erhaltene Erträge.

Warum zeitlich abgrenzen?

Grundlage ist das Periodisierungsprinzip: Aufwendungen und Erträge müssen der Periode zugerechnet werden, in der sie verursacht wurden. § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt vor, dass Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen sind. Ohne zeitliche Abgrenzung würde etwa eine im Voraus gezahlte Jahresmiete den Gewinn des Zahlungsjahres zu stark mindern und in den Folgejahren fehlen. Die Abgrenzung sorgt damit für einen periodengerechten und vergleichbaren Gewinn.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzung

Den Kern der zeitlichen Abgrenzung bilden die transitorischen Posten – also Zahlungen, die vor dem Bilanzstichtag erfolgen, deren Aufwand oder Ertrag aber nach dem Stichtag liegt:

  • Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP): Eine Ausgabe vor dem Stichtag stellt einen Aufwand für die Zeit danach dar (§ 250 Abs. 1 HGB). Der ARAP steht auf der Aktivseite der Bilanz.
  • Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP): Eine Einnahme vor dem Stichtag stellt einen Ertrag für die Zeit danach dar (§ 250 Abs. 2 HGB). Der PRAP steht auf der Passivseite der Bilanz.

Davon abzugrenzen sind die antizipativen Posten, bei denen Aufwand oder Ertrag vor dem Stichtag liegen, die Zahlung aber erst danach folgt. Diese werden nicht als ARAP/PRAP, sondern als sonstige Forderungen bzw. sonstige Verbindlichkeiten erfasst.

Beispiel

Ein Unternehmen zahlt am 1. Oktober eine Versicherungsprämie von 1.200 € für zwölf Monate im Voraus. Zum Bilanzstichtag 31.12. sind erst drei Monate (Oktober bis Dezember) verbraucht, also 300 € Aufwand des laufenden Jahres. Die restlichen 900 € betreffen das Folgejahr und müssen abgegrenzt werden – als ARAP.

Buchung der Zahlung am 1.10.:

Versicherungsaufwand 1.200 € an Bank 1.200 €

Abgrenzung zum 31.12.:

Aktive Rechnungsabgrenzung 900 € an Versicherungsaufwand 900 €

Im neuen Jahr wird der ARAP wieder aufgelöst: Versicherungsaufwand 900 € an Aktive Rechnungsabgrenzung 900 €. So bleibt in jedem Jahr genau der wirtschaftlich zugehörige Aufwand stehen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ARAP und PRAP?

Der ARAP entsteht durch eine Ausgabe vor dem Stichtag, deren Aufwand erst danach anfällt, und steht auf der Aktivseite. Der PRAP entsteht durch eine Einnahme vor dem Stichtag, deren Ertrag erst danach anfällt, und steht auf der Passivseite.

Sind Rückstellungen auch eine zeitliche Abgrenzung?

Im weiteren Sinne ja: Auch Rückstellungen ordnen Aufwand periodengerecht zu. Anders als Rechnungsabgrenzungsposten betreffen sie jedoch dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, während ARAP und PRAP auf bereits feststehenden Zahlungen beruhen.

Gilt die zeitliche Abgrenzung auch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Grundsätzlich nein. Die EÜR folgt dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG); hier werden Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt der Zahlung erfasst. Die transitorische Abgrenzung über ARAP und PRAP ist Teil der doppelten Buchführung und Bilanzierung.

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