Lohn und Gehalt

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Zunächst eine kurze Erläuterung der beiden Begriffe Lohn und Gehalt. Als Lohn wird das monatliche Einkommen eines Arbeiters bezeichnet und als Gehalt das Einkommen eines Angestellten. Allerdings werden diese beiden Begriffe immer mehr vermischt. Inzwischen wird sowohl in der Gesetzgebung, als auch in sämtlichen Tarifverträgen nur noch vom Entgelt gesprochen. Grundsätzlich ist die Höhe des Entgelts im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei bestimmbar und wird vor Unterschrift des Vertrages zwischen beiden Parteien verhandelt. Natürlich muss unter Umständen ein gesetzlicher Mindestlohn eingehalten werden. Das Entgelt variiert je nach den Fachkenntnissen des Arbeitnehmers, den Arbeitsbedingungen, den Belastungen am Arbeitsplatz und der Verantwortung, die der Arbeitnehmer trägt.

  • Gehalt: Das Arbeitsentgelt wird überwiegend als Monatsgehalt gezahlt. Die Anzahl der Arbeitstage im Monat und die erbrachte Leistung (ohne Boni) haben für die Höhe des Gehalts keine Bedeutung. Das Gehalt ist jeden Monat gleich hoch.
  • Lohn: Dagegen kann der Lohn von der erbrachten Arbeitsleistung, beispielsweise die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage, abhängen. Die Lohnhöhe kann also jeden Monat anders sein.

Buchung von Löhnen und Gehältern

Fest steht, dass jeder Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer pünktlich zum vereinbarten Termin den vertraglich festgesetzten Lohn zu bezahlen hat. Dies erfolgt fast immer über eine Überweisung auf das Arbeitnehmerkonto bei der entsprechenden Bank. Da es für die Arbeitgeber äußerst umständlich wäre, jeden Monat die einzelnen Beträge an alle seine Arbeitnehmer zu überweisen, ist es üblich, dass dieser der Bank einen Dauerauftrag erteilt. So wird das Entgelt automatisch jeden Monat an den Arbeitnehmer überwiesen. Der Arbeitgeber hat hierbei darauf zu achten, dass die richtigen Beträge auf den richtigen Konten ankommen und alles ordentlich in der Buchhaltung festgehalten wird.

Weitere Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist auch dafür verantwortlich, die Lohnabzüge zu verwalten und an die entsprechenden Sozialversicherungen abzuführen. Auch muss er selbst einen Teil der Beiträge zur Sozialversicherung tragen. Beide Anteile führt er selbständig an die entsprechenden Sozialversicherungsträger ab. Der Arbeitnehmer hat mit diesen Beiträgen nichts mehr zu tun, er erhält den Bruttolohn abzüglich dieser Beiträge auf sein Konto, was dann als Nettolohn bezeichnet wird. Der Arbeitgeber hat alle Lohn- und Gehaltsbuchungen ordentlich in seiner Buchhaltung zu erfassen, sodass bei Rückfragen oder Problemen jederzeit alle Zahlungen ersichtlich sind.

Entgeltabrechnung

Jeder Arbeitnehmer bekommt monatlich eine Entgeltabrechnung. Hieraus sind ihm die gesetzlichen Abzüge aus Lohnsteuer und Sozialversicherungen, sowie der so zustande kommende Nettolohn ersichtlich. Diese Abrechnungen sollte der Arbeitnehmer gut aufheben, da sie für beispielsweise bei Abschluss von privaten Zusatzrenten-Versicherungen vorzulegen sind. Ob die Entgeltabrechnungen monatlich ausgehändigt werden oder dem Arbeitnehmer per Post zugestellt werden, liegt im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers.

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