Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf private Kapitalerträge, die in Deutschland seit dem Jahr 2009 erhoben wird. Sie wird direkt von der Bank oder dem Kreditinstitut als Quellensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Mit der Zahlung gilt die Steuerschuld auf die Erträge grundsätzlich als „abgegolten“ – daher auch der Name.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt einheitlich 25 Prozent auf die erzielten Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Steuer sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent). Die Steuer wird als Quellensteuer erhoben: Die Bank zieht sie automatisch von den Erträgen ab und leitet sie ohne Zutun des Anlegers an das Finanzamt weiter. Dadurch entfällt in vielen Fällen die Pflicht, diese Einkünfte in der Steuererklärung gesondert anzugeben.
Was wird besteuert?
Der Abgeltungssteuer unterliegen nahezu alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu zählen insbesondere:
- Zinsen, etwa aus Sparguthaben, Tages- oder Festgeldkonten
- Dividenden aus Aktien und Fondsausschüttungen
- Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder Fondsanteilen
Bevor die Steuer greift, kann jeder Anleger den Sparer-Pauschbetrag nutzen. Bis zu diesem jährlichen Freibetrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Der Betrag wurde im Laufe der Zeit mehrfach angehoben und gilt pro Person; Ehepaare können ihn zusammen verdoppeln. Wer den Freibetrag ausschöpfen möchte, sollte seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.
Beispiel
Ein Anleger erzielt in einem Jahr Kapitalerträge von 2.000 Euro. Er hat seiner Bank einen Freistellungsauftrag über den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro erteilt.
- Kapitalertrag: 2.000 €
- abzüglich Sparer-Pauschbetrag: − 1.000 €
- steuerpflichtiger Betrag: 1.000 €
- Abgeltungssteuer (25 % von 1.000 €): 250 €
- Solidaritätszuschlag (5,5 % von 250 €): rund 13,75 €
Die Bank führt somit insgesamt rund 263,75 Euro an das Finanzamt ab. Dem Anleger verbleiben von seinen 2.000 Euro Ertrag etwa 1.736,25 Euro. Ist der Anleger zudem kirchensteuerpflichtig, erhöht sich die Belastung entsprechend.
Häufige Fragen zur Abgeltungssteuer
Muss ich die Abgeltungssteuer in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht, da die Bank die Steuer bereits einbehalten hat. Eine Angabe kann sich jedoch lohnen, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt – dann kann über die Günstigerprüfung zu viel gezahlte Steuer zurückerstattet werden.
Wer zahlt weniger als 25 Prozent?
Liegt der individuelle Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, wird auf Antrag der niedrigere persönliche Satz angewendet. Das betrifft häufig Personen mit geringem Gesamteinkommen, etwa Studierende oder Rentner.
Gilt die Abgeltungssteuer auch für ausländische Kapitalerträge?
Ja. Erträge aus dem Ausland sind ebenfalls steuerpflichtig. Wurde im Ausland bereits eine Quellensteuer einbehalten, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.