Im deutschen Steuerrecht wird zwischen direkten Steuern und indirekten Steuern unterschieden. Das entscheidende Kriterium: Bei direkten Steuern fallen Steuerschuldner und Steuerträger zusammen — bei indirekten Steuern werden sie auf andere überwälzt.
Inhaltsverzeichnis
Unterschied auf einen Blick
| Merkmal | Direkte Steuern | Indirekte Steuern |
|---|---|---|
| Steuerschuldner = Steuerträger? | Ja | Nein |
| Belastet wirtschaftlich | Steuerzahler selbst | Endverbraucher (über Preise) |
| Beispiele | Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer | Umsatzsteuer, Energiesteuer, Tabaksteuer |
| Bemessungsgrundlage | Einkommen / Gewinn / Vermögen | Umsatz / Verbrauch / Rechtsvorgang |
Direkte Steuern
Bei direkten Steuern ist der Steuerschuldner (wer die Steuer zahlt) identisch mit dem Steuerträger (wer die Steuer wirtschaftlich trägt).
- Einkommensteuer: Der Arbeitnehmer/Unternehmer zahlt Steuer auf sein eigenes Einkommen.
- Körperschaftsteuer: Die GmbH zahlt Steuer auf ihren eigenen Gewinn.
- Gewerbesteuer: Der Gewerbetreibende zahlt Steuer auf seinen Gewerbeertrag.
- Grundsteuer: Der Grundstückseigentümer zahlt Steuer auf seinen eigenen Grundbesitz.
Indirekte Steuern
Bei indirekten Steuern zahlt der Steuerschuldner die Steuer ans Finanzamt, überwälzt sie aber wirtschaftlich auf andere (meist den Endverbraucher).
- Umsatzsteuer: Das Unternehmen (Steuerschuldner) schlägt die USt auf den Preis auf; wirtschaftlich trägt sie der Endkunde (Steuerträger).
- Energiesteuer: Die Mineralölgesellschaft zahlt, der Autofahrer trägt sie über den Kraftstoffpreis.
- Tabaksteuer: Im Zigarettenpreis enthalten, trägt der Raucher.
Bedeutung für die Buchhaltung
Direkte Steuern wie Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erscheinen in der GuV als Steueraufwand. Indirekte Steuern wie die Umsatzsteuer sind dagegen durchlaufende Posten — sie wirken sich nicht auf den Gewinn aus, da Einnahmen (Umsatzsteuer von Kunden) und Ausgaben (Zahlung ans Finanzamt) sich ausgleichen.
Steuerquote in Deutschland
In Deutschland trägt die Umsatzsteuer als wichtigste indirekte Steuer rund 30 % des gesamten Steueraufkommens. Die Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer) liefert ca. 40 %. Direkte und indirekte Steuern halten sich damit in etwa die Waage.