Innergemeinschaftliche Lieferung (IGL): USt-Behandlung, Nachweispflichten und Buchung

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Innergemeinschaftliche Lieferungen (IGL) sind Warenlieferungen zwischen Unternehmern verschiedener EU-Mitgliedstaaten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sie im Ursprungsland umsatzsteuerfrei – die Besteuerung verlagert sich in das Empfängerland (Bestimmungslandprinzip).

Rechtliche Grundlage

Die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen ergibt sich aus § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG. Das Gegenstück auf der Empfängerseite ist der innergemeinschaftliche Erwerb (§ 1a UStG), für den der Käufer im Empfängerland Erwerbsteuer abführen muss.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nur dann steuerfrei, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Lieferer ist Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne
  2. Der Abnehmer ist Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat
  3. Der Gegenstand gelangt physisch in einen anderen EU-Staat (Transportnachweis!)
  4. Der Abnehmer verwendet eine gültige USt-IdNr. des Empfängerstaats
Prüfpunkt Nachweis
Abnehmer ist Unternehmer (EU) Prüfung der USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZST)
Gelangensbestätigung Schriftliche Bestätigung des Abnehmers, dass Ware angekommen ist
Transportnachweis CMR-Frachtbrief, Spediteursbescheinigung oder Gelangensbestätigung
Buchnachweis Name/Anschrift Abnehmer, USt-IdNr., Art/Menge/Preis in der Buchführung

Rechnungsstellung

Bei steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung enthält die Rechnung:

  • Umsatzsteuerbefreiung: Kein USt-Ausweis
  • Hinweis: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG“
  • USt-IdNr. des Lieferers und des Abnehmers

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Jede steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung muss im Rahmen der Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden (§ 18a UStG). Die ZM ist monatlich oder quartalsweise abzugeben und enthält: USt-IdNr. des Abnehmers, Staat, Betrag der Lieferung.

Buchung der IGL

Beispiel: Deutsches Unternehmen liefert Waren im Wert von 10.000 € an niederländischen Unternehmer:

Buchung Soll Haben
Forderung buchen 1200 Ford. aus Lieferungen 10.000 € 8125 Steuerfreie ig. Lieferungen 10.000 €

Konto 8125 (SKR 03) / 4125 (SKR 04): „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen“ – erscheint in der USt-Voranmeldung in Zeile 20.

Risiko: Versagung der Steuerfreiheit

Sind Belegnachweise oder Buchnachweise unvollständig, kann das Finanzamt die Steuerfreiheit nachträglich versagen. Das Risiko trägt der Lieferer – er schuldet dann die deutsche USt, auch wenn er sie nicht erhoben hat.

Prüfungstipp: IGL: 4 Voraussetzungen auswendig. Unterschied IGL (Lieferer steuerfrei) vs. innergemeinschaftlicher Erwerb (Käufer versteuert im Empfängerland). Nachweisverletzung: Steuerfreiheit entfällt, Lieferer schuldet USt. ZM nicht vergessen.

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