Gewerbesteuer berechnen: Hebesatz und Freibetrag erklärt

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Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs erhoben wird. Ihre Höhe hängt vom Gewerbeertrag, einem Freibetrag, der einheitlichen Steuermesszahl und dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Sie ist die wichtigste eigene Einnahmequelle der Städte und Gemeinden.

Was ist die Gewerbesteuer?

Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte unterliegen ihr nicht. Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der aus dem steuerlichen Gewinn durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) abgeleitet wird. Hinzugerechnet werden beispielsweise anteilig Finanzierungsentgelte wie Zinsen, Mieten und Pachten, gekürzt wird unter anderem für Grundbesitz. Diese Korrekturen sollen den objektiven Ertrag des Betriebs unabhängig von seiner Finanzierung erfassen, weshalb die Gewerbesteuer auch als Objektsteuer bezeichnet wird. Festgesetzt und erhoben wird sie von der jeweiligen Gemeinde.

Freibetrag und Steuermesszahl

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten keinen Freibetrag. Der Ablauf der Berechnung folgt festen Schritten:

  • Gewerbeertrag auf volle 100 Euro abrunden
  • Freibetrag von 24.500 Euro abziehen (nur bei natürlichen Personen und Personengesellschaften)
  • Ergebnis mit der Steuermesszahl 3,5 % multiplizieren – das ergibt den Steuermessbetrag
  • Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren

Der Hebesatz beträgt mindestens 200 % und wird von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt; in vielen Städten liegt er zwischen 350 % und 490 %. Über den Hebesatz steuern die Kommunen ihre Standortattraktivität und ihr Steueraufkommen.

Berechnungsbeispiel

Ein Einzelunternehmer erzielt einen Gewerbeertrag von 80.000 Euro, der Hebesatz der Gemeinde beträgt 400 %.

  • Gewerbeertrag: 80.000 Euro
  • abzüglich Freibetrag: 80.000 − 24.500 = 55.500 Euro
  • Steuermessbetrag: 55.500 · 3,5 % = 1.942,50 Euro
  • Gewerbesteuer: 1.942,50 · 400 % = 7.770 Euro

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer zudem nach § 35 EStG pauschaliert auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die tatsächliche Belastung bei üblichen Hebesätzen deutlich geringer ausfällt. Die Gewerbesteuer selbst ist seit 2008 als Betriebsausgabe nicht mehr abziehbar und mindert damit weder den Gewinn noch ihre eigene Bemessungsgrundlage. Anzumelden ist sie über die Gewerbesteuererklärung; das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest, während die Gemeinde auf dieser Grundlage die eigentliche Steuer erhebt und Vorauszahlungen festlegt. Größere Betriebe leisten daher vierteljährliche Vorauszahlungen, die später mit der endgültigen Steuer verrechnet werden.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Alle Gewerbebetriebe – also Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Freiberufler sowie Land- und Forstwirte sind von der Gewerbesteuer befreit.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Er beträgt 24.500 Euro und gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten keinen Freibetrag und zahlen daher bereits ab dem ersten Euro Gewerbeertrag Gewerbesteuer.

Warum ist die Gewerbesteuer regional unterschiedlich?

Weil jede Gemeinde ihren Hebesatz selbst festlegt. Bei gleichem Gewerbeertrag fällt die Steuer je nach Standort daher unterschiedlich hoch aus – ein wichtiger Faktor bei der Standortwahl von Unternehmen. Während manche Großstädte Hebesätze von über 480 % erheben, locken einzelne Gemeinden mit deutlich niedrigeren Sätzen gezielt Gewerbebetriebe an. Der gesetzliche Mindesthebesatz von 200 % soll dabei einen ruinösen Steuerwettbewerb verhindern.

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