Sachbezug 1%-Regel PKW: Berechnung, Buchung & Fahrtenbuch

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Die 1%-Regel (1-Prozent-Regelung) versteuert die private Nutzung eines Firmenwagens pauschal. Darf ein Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat fahren, entsteht ein geldwerter Vorteil, der als Sachbezug zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn zählt. Statt jede Privatfahrt einzeln zu erfassen, wird der Vorteil pauschal mit einem Prozent des Listenpreises pro Monat angesetzt.

Was ist der Sachbezug bei der 1%-Regel?

Ein Sachbezug ist ein Vorteil, den der Arbeitnehmer nicht in Geld, sondern in Form einer Sachleistung erhält – hier die kostenlose Privatnutzung des Firmenwagens. Nach § 8 Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG wird dieser Vorteil pauschal bewertet: monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung, einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen zusätzlich 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat hinzu. Der Sachbezug ist sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungspflichtig und wird deshalb bei jeder Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Berechnung mit Beispiel

Ein Firmenwagen hat einen Bruttolistenpreis von 40.000 €. Die Entfernung zur Arbeit beträgt 20 km. Der monatliche geldwerte Vorteil berechnet sich so:

  • Privatnutzung: 1 % von 40.000 € = 400 €
  • Fahrten Wohnung–Arbeit: 0,03 % von 40.000 € × 20 km = 240 €
  • Geldwerter Vorteil gesamt: 640 € pro Monat

Auf das Jahr gerechnet ergibt sich ein geldwerter Vorteil von 7.680 €, der das Bruttojahresgehalt und damit die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialabgaben erhöht. Da der Vorteil dem Gehalt hinzugerechnet, aber nicht ausgezahlt wird, spricht man auch von einem fiktiven Bruttolohn.

Diese 640 € erhöhen das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Für reine Elektrofahrzeuge gilt eine Vergünstigung: Der Ansatz sinkt auf 0,25 % des Listenpreises, sofern dieser 70.000 € nicht übersteigt, sonst auf 0,5 %. Zuzahlungen des Arbeitnehmers, etwa selbst getragene Kosten oder ein pauschaler Nutzungsbeitrag, mindern den geldwerten Vorteil entsprechend.

Buchung und Fahrtenbuch-Alternative

Der geldwerte Vorteil wird in der Lohnbuchhaltung erfasst. Vereinfacht lautet der Buchungssatz für den Sachbezug:

  • Lohn-/Gehaltsaufwand an Erträge aus Sachbezügen (Verrechnung des geldwerten Vorteils)

Als Alternative zur Pauschale kann ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Dabei werden alle Fahrten lückenlos dokumentiert, und nur der tatsächliche private Nutzungsanteil an den Gesamtkosten wird versteuert. Das lohnt sich vor allem bei geringer Privatnutzung oder hohem Listenpreis. Das Fahrtenbuch muss zeitnah, vollständig und in geschlossener Form geführt werden; lose Notizen genügen nicht. Ein einmal für das Fahrzeug gewähltes Verfahren darf während des Kalenderjahres nicht gewechselt werden, sodass die Wahl gut überlegt sein sollte.

Häufige Fragen zur 1%-Regel

Wann lohnt sich das Fahrtenbuch statt der 1%-Regel?

Das Fahrtenbuch ist meist günstiger, wenn der Wagen überwiegend dienstlich genutzt wird oder der Listenpreis hoch ist. Bei viel Privatnutzung ist dagegen die pauschale 1%-Regel oft vorteilhafter.

Welcher Wert ist Grundlage der Berechnung?

Grundlage ist stets der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer – nicht der tatsächliche Kaufpreis oder ein ausgehandelter Rabattpreis.

Gilt eine Vergünstigung für Elektroautos?

Ja. Bei reinen Elektrofahrzeugen wird nur 0,25 % des Listenpreises angesetzt, wenn dieser höchstens 70.000 € beträgt. Darüber sowie bei vielen Hybriden gilt der ermäßigte Satz von 0,5 %.

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