Gewerbesteuer berechnen: Formel, Messbetrag und Hebesatz

Home » Gewerbesteuer berechnen: Formel, Messbetrag und Hebesatz

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Gemeindesteuer, die jeder inländische Gewerbebetrieb zahlt. Sie hängt vom Gewerbeertrag, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Für Buchhaltung und Jahresabschluss ist die korrekte Berechnung und Buchung einer Gewerbesteuerrückstellung entscheidend.

Formel zur Berechnung der Gewerbesteuer

Schritt 1: Gewerbeertrag = Gewinn laut Steuerbilanz ± Hinzurechnungen / Kürzungen
Schritt 2: Steuermessbetrag = Gewerbeertrag × 3,5 %
Schritt 3: Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz

Berechnungsbeispiel

Position Betrag
Gewinn (Steuerbilanz) 120.000,00 €
+ Hinzurechnungen (z. B. 25 % der Schuldzinsen, § 8 GewStG) 5.000,00 €
– Kürzungen (z. B. 1,2 % Einheitswert Grundbesitz, § 9 GewStG) – 2.400,00 €
– Freibetrag (natürl. Personen / Personengesellschaften) – 24.500,00 €
= Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 €) 98.100,00 €
× Steuermesszahl 3,5 %
= Steuermessbetrag 3.433,50 €
× Hebesatz Gemeinde (z. B. 400 %)
= Gewerbesteuer 13.734,00 €

Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG)

Wichtige Hinzurechnungen:

  • 25 % der Entgelte für Schulden (Zinsen, laufende Kreditkosten)
  • 25 % der Miet-/Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter
  • 12,5 % der Miet-/Pachtzinsen für Grundstücke

Wichtige Kürzungen:

  • 1,2 % des Einheitswerts des Betriebsgrundstücks
  • Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (≥ 15 % Beteiligung)

Hebesätze ausgewählter Städte (2024)

Stadt Hebesatz
Berlin 410 %
München 490 %
Hamburg 470 %
Köln 475 %
Frankfurt am Main 460 %

Buchungssatz Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine betriebliche Aufwandsposition (seit 2008 nicht mehr abzugsfähig als Betriebsausgabe, aber als Aufwand zu verbuchen).

Soll Betrag Haben Betrag
Gewerbesteueraufwand (4320 SKR03) 13.734,00 € Rückstellung GewSt (3060) 13.734,00 €

Bei Zahlung: Soll: Rückstellung GewSt (3060) | Haben: Bank (1200)

Anrechnung auf Einkommensteuer

Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaftern wird die Gewerbesteuer teilweise auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet: Das 3,8-fache des Steuermessbetrags wird auf die ESt-Schuld angerechnet (§ 35 EStG). Bei einem Hebesatz von 380 % wird die GewSt damit vollständig kompensiert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen