Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Besteuerung von Lieferungen und sonstigen Leistungen in Deutschland. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Umsatzsteuer, die in nahezu jeder Buchhaltung eine zentrale Rolle spielt und als durchlaufender Posten an das Finanzamt abgeführt wird.
Inhaltsverzeichnis
Was regelt das UStG?
Das UStG bestimmt, welche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen, wie hoch der Steuersatz ist und wer die Steuer schuldet. Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer: Steuerschuldner ist das Unternehmen, wirtschaftlich getragen wird sie jedoch vom Endverbraucher. Über den Vorsteuerabzug wird sichergestellt, dass Unternehmen entlang der Lieferkette nicht endgültig belastet werden – Umsatzsteuer ist für sie deshalb erfolgsneutral. Das deutsche UStG beruht weitgehend auf der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, sodass die Grundprinzipien EU-weit vergleichbar sind.
Die wichtigsten Paragrafen für die Buchhaltung
- § 1 UStG – Steuerbare Umsätze: Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
- § 2 UStG – Definition des Unternehmers und des Unternehmens.
- § 4 UStG – Steuerbefreiungen, etwa für Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, ärztliche Leistungen oder die Vermietung von Grundstücken.
- § 12 UStG – Steuersätze: Regelsteuersatz von 19 % und ermäßigter Satz von 7 % (z. B. Lebensmittel, Bücher).
- § 13 UStG – Entstehung der Steuer, abhängig von Soll- oder Istversteuerung.
- § 14 UStG – Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung.
- § 15 UStG – Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung.
Buchung und Vorsteuerabzug
Beim Verkauf entsteht Umsatzsteuer (Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt), beim Einkauf entsteht abziehbare Vorsteuer (Forderung gegenüber dem Finanzamt). Beispiel für einen Wareneinkauf über 1.000 € netto zzgl. 19 % USt:
- Wareneingang 1.000 € und Vorsteuer 190 € an Verbindlichkeiten 1.190 €
Beim anschließenden Verkauf für 2.000 € netto:
- Forderungen 2.380 € an Umsatzerlöse 2.000 € und Umsatzsteuer 380 €
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird die Zahllast ermittelt: vereinnahmte Umsatzsteuer (380 €) minus abziehbare Vorsteuer (190 €) ergibt eine Zahllast von 190 € an das Finanzamt. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuerüberhang, den das Finanzamt erstattet.
Soll- und Istversteuerung
Das UStG kennt zwei Verfahren zur Entstehung der Steuer. Bei der Sollversteuerung (Regelfall nach § 16 UStG) entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ausführung der Leistung, unabhängig davon, ob der Kunde schon bezahlt hat. Das Unternehmen muss die Steuer also vorfinanzieren. Bei der Istversteuerung (§ 20 UStG) entsteht die Steuer erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang. Diese liquiditätsschonende Variante können unter anderem Unternehmen beantragen, deren Vorjahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, sowie Angehörige der Freien Berufe. Außerdem ist die Voranmeldung zu beachten: Je nach Höhe der Zahllast des Vorjahres ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Nach Ablauf des Jahres folgt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, in der alle Voranmeldungen zusammengeführt werden.
Häufige Fragen zum UStG
Wer muss Umsatzsteuer abführen?
Grundsätzlich jeder Unternehmer im Sinne des § 2 UStG, der steuerbare und steuerpflichtige Umsätze ausführt. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG, sofern sie die Regelung nutzen.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?
Umsatzsteuer wird auf eigene Ausgangsleistungen erhoben, Vorsteuer ist die von Lieferanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen. Beide werden in der Voranmeldung miteinander verrechnet.
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Nach § 19 UStG, wenn der Umsatz im Vorjahr eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter dem festgelegten Schwellenwert bleibt. Dann wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, aber auch kein Vorsteuerabzug gewährt.