Darf ein Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzen, entsteht ein geldwerter Vorteil (Sachbezug KFZ-Nutzung), der lohnsteuerpflichtig ist. Zur Bewertung stehen zwei Methoden zur Wahl: die 1%-Regelung und das Fahrtenbuch.
Inhaltsverzeichnis
Methode 1: 1%-Regelung
Die 1%-Regelung ist eine Pauschalierungsmethode — einfach, aber oft teurer als das Fahrtenbuch.
Geldwerter Vorteil (privat) = 1 % × Bruttolistenpreis × 12 Monate/Jahr
Geldwerter Vorteil (Weg Wohnung-Arbeit) = 0,03 % × BLP × km × 12 Monate
Beispiel: Dienstwagen mit Bruttolistenpreis 45.000 €, Entfernung Wohnung–Arbeit 25 km:
| Position | Berechnung | Monatlich |
|---|---|---|
| Privatnutzung (1 %) | 1 % × 45.000 € | 450,00 € |
| Weg Wohnung–Arbeit (0,03 %) | 0,03 % × 45.000 × 25 km | 337,50 € |
| Geldwerter Vorteil gesamt | 787,50 €/Monat |
Dieser Betrag erhöht das steuer- und sv-pflichtige Bruttogehalt.
Methode 2: Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch ermittelt den tatsächlichen Privatanteil auf Basis aller Fahrten:
Geldwerter Vorteil = (Privatfahrten / Gesamtfahrten) × Gesamtkosten Kfz
Beispiel: Gesamtkosten Kfz 12.000 €/Jahr, Privatanteil 20 %:
- Geldwerter Vorteil = 20 % × 12.000 = 2.400 €/Jahr = 200 €/Monat
Vergleich: Welche Methode ist günstiger?
| Merkmal | 1%-Regelung | Fahrtenbuch |
|---|---|---|
| Aufwand | minimal | hoch (lückenlose Dokumentation) |
| Vorteilhaft wenn | hoher Privatanteil, günstiger Wagen | geringer Privatanteil (< 20 %), teures Fahrzeug |
| Methode monatl. GwV | 787,50 € | 200,00 € |
| Wahlrecht | nur zu Jahresbeginn wechselbar | Rückwechsel immer möglich |
Buchungssatz: Geldwerter Vorteil KFZ
Der geldwerte Vorteil wird als fiktiver Gehaltsbestandteil gebucht:
| Soll | Betrag | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Fuhrparkaufwand (6570) — Privatnutzung | 450 € | Verbindlichkeiten Löhne (1741) | 787,50 € |
| Fuhrparkaufwand (6570) — Fahrtkosten | 337,50 € |
Alternativ: Gegenkonto kann auch ein Erträge-Konto (z. B. sonstige Erträge) sein — je nach Systemlogik des FIBU-Programms.
Elektro- und Hybridfahrzeuge: halbe 1%-Regelung
- Reines Elektrofahrzeug (BLP ≤ 70.000 €): 0,25 % × BLP
- Plug-in-Hybrid oder BLP > 70.000 €: 0,5 % × BLP
- Fahrtenbuchmethode bleibt unverändert
Merksatz: 1%-Regelung = Pauschal, einfach, oft teuer. Fahrtenbuch = genau, aufwendig, lohnt sich bei wenig Privatnutzung. Elektroautos profitieren von 0,25 %.