Wer GWG buchen möchte, muss die besonderen Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter kennen. Ein GWG ist ein selbständig nutzbares, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine bestimmte Wertgrenze nicht übersteigen. GWG dürfen im Jahr der Anschaffung sofort vollständig als Aufwand gebucht werden, statt sie über mehrere Jahre abzuschreiben. Geregelt ist dies in § 6 Abs. 2 EStG.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein GWG?
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut muss drei Voraussetzungen erfüllen:
- Es gehört zum beweglichen Anlagevermögen (z. B. Werkzeuge, Büromöbel, Telefone).
- Es ist selbständig nutzbar, also nicht nur im Verbund mit anderen Gütern verwendbar.
- Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen netto bis 800 € (ohne Umsatzsteuer).
Typische Beispiele sind ein Bürostuhl, ein Drucker oder ein Mobiltelefon. Nicht als GWG gelten unselbständige Teile wie ein Monitor, der nur mit dem Computer nutzbar ist.
GWG buchen: Sofortabschreibung
Bis zu einem Nettowert von 800 € kann ein GWG im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand erfasst werden. Der Buchungssatz lautet Soll an Haben.
Beispiel: Ein Unternehmen kauft einen Bürostuhl für 476 € brutto (400 € netto + 76 € Vorsteuer).
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (Aufwand) 400 € und Vorsteuer 76 € an Bank 476 €
Alternativ kann das GWG zunächst aktiviert und im selben Jahr vollständig abgeschrieben werden. Bei Werten bis 250 € netto ist sogar eine sofortige Erfassung ohne besondere Aufzeichnungspflichten möglich.
Der Sammelposten (Poolabschreibung)
Für Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto besteht alternativ die Möglichkeit, einen jahresbezogenen Sammelposten zu bilden. Dieser wird über fünf Jahre gleichmäßig mit jeweils 20 % abgeschrieben – unabhängig davon, ob ein Gut vorzeitig ausscheidet.
Beispiel: Mehrere Geräte für insgesamt 3.000 € netto werden in einem Sammelposten zusammengefasst. Die jährliche Abschreibung beträgt 600 € (3.000 € × 20 %).
- Abschreibungen auf Sammelposten 600 € an Sammelposten GWG 600 €
Wichtig ist, dass das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten innerhalb eines Wirtschaftsjahres einheitlich ausgeübt werden muss.
Für GWG über 250 € netto besteht außerdem eine besondere Aufzeichnungspflicht: Sie müssen in einem laufend geführten Verzeichnis erfasst werden, sofern die Angaben nicht bereits aus der Buchführung ersichtlich sind. Bei der Wahl der richtigen Methode lohnt sich ein Vergleich: Die Sofortabschreibung mindert den Gewinn unmittelbar im Anschaffungsjahr, während der Sammelposten den Aufwand gleichmäßig über fünf Jahre verteilt. Wer den Gewinn des laufenden Jahres senken möchte, wählt in der Regel die Sofortabschreibung. Soll der Aufwand dagegen geglättet werden, kann der Sammelposten sinnvoll sein. Maßgeblich ist stets der Nettowert ohne Umsatzsteuer, auch wenn das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Häufige Fragen zum GWG buchen
Bis zu welchem Betrag liegt ein GWG vor?
Ein GWG liegt vor, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto 800 € nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Nettowert ohne Umsatzsteuer.
Wie wird ein GWG gebucht?
Ein GWG wird im Anschaffungsjahr als Aufwand auf dem Konto „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ erfasst, die Vorsteuer wird gesondert gebucht. So wird der volle Betrag sofort gewinnmindernd berücksichtigt.
Was ist der Unterschied zum Sammelposten?
Beim Sammelposten werden Güter von 250,01 € bis 1.000 € netto gepoolt und über fünf Jahre mit jeweils 20 % abgeschrieben. Die Sofortabschreibung erfasst den Betrag dagegen sofort vollständig.