Abnutzung bezeichnet die Wertminderung von Anlagegütern, die durch Gebrauch, Verschleiß oder den Ablauf der Zeit entsteht. Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäude verlieren im Laufe ihrer Nutzung an Wert, weil sie sich physisch verbrauchen oder technisch veralten. Im Rechnungswesen wird diese Wertminderung systematisch erfasst und über die Nutzungsdauer des Anlageguts verteilt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Abnutzung?
Unter Abnutzung versteht man den fortlaufenden Wertverzehr von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Man unterscheidet dabei zwei Hauptformen. Die technische Abnutzung entsteht durch den tatsächlichen Gebrauch, etwa durch Verschleiß beweglicher Teile einer Maschine, durch Materialermüdung oder durch witterungsbedingte Schäden. Die wirtschaftliche Abnutzung hingegen beruht nicht auf physischem Verschleiß, sondern auf äußeren Umständen: Ein Anlagegut verliert an Wert, weil es technisch veraltet, weil modernere Geräte auf den Markt kommen oder weil sich die Nachfrage verändert. Beide Formen führen dazu, dass ein Wirtschaftsgut nur eine begrenzte Zeit wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann. Diese Zeitspanne wird als Nutzungsdauer bezeichnet.
Abnutzung und Abschreibung (AfA)
Die durch Abnutzung verursachte Wertminderung wird im Rechnungswesen über die Abschreibung erfasst. Steuerlich spricht man von der AfA, der Absetzung für Abnutzung. Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlageguts planmäßig auf die Jahre seiner Nutzungsdauer.
- Abnutzbares Anlagevermögen: Vermögensgegenstände, die sich durch Gebrauch oder Zeit abnutzen, etwa Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Gebäude. Sie werden über die AfA abgeschrieben.
- Nicht abnutzbares Anlagevermögen: Vermögensgegenstände, die keiner Abnutzung unterliegen. Das wichtigste Beispiel ist Grund und Boden, der nicht abgeschrieben wird. Ebenso zählen Finanzanlagen wie Beteiligungen dazu.
- Grundsatz: Nur abnutzbares Anlagevermögen wird planmäßig über die AfA abgeschrieben. Der Wertverzehr wird dadurch periodengerecht als Aufwand erfasst.
Beispiel
Ein Unternehmen kauft eine Produktionsmaschine zu Anschaffungskosten von 50.000 Euro. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre. Durch den täglichen Einsatz nutzt sich die Maschine kontinuierlich ab. Bei der linearen Abschreibung wird der Wertverzehr gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt: 50.000 Euro geteilt durch zehn Jahre ergeben eine jährliche AfA von 5.000 Euro. Diese 5.000 Euro mindern jedes Jahr als Aufwand den Gewinn und bilden die Abnutzung der Maschine rechnerisch ab. Nach Ablauf der zehn Jahre ist die Maschine vollständig abgeschrieben und steht mit einem Erinnerungswert von einem Euro in der Buchhaltung, sofern sie weiterhin genutzt wird.
Häufige Fragen zur Abnutzung
Was ist der Unterschied zwischen technischer und wirtschaftlicher Abnutzung?
Die technische Abnutzung entsteht durch den physischen Gebrauch und Verschleiß eines Anlageguts. Die wirtschaftliche Abnutzung beruht auf äußeren Einflüssen wie technischem Fortschritt oder veränderten Marktbedingungen, durch die ein Gut an Wert verliert, ohne tatsächlich verschlissen zu sein. Für die Nutzungsdauer ist regelmäßig die kürzere der beiden Formen maßgeblich.
Warum wird Grund und Boden nicht abgeschrieben?
Grund und Boden nutzt sich durch Gebrauch oder Zeit nicht ab und verliert dadurch nicht an Wert. Er zählt deshalb zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen und wird nicht über die AfA abgeschrieben. Anders verhält es sich mit aufstehenden Gebäuden, die sehr wohl der Abnutzung unterliegen und abgeschrieben werden.
Was bedeutet AfA?
AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Dies ist der steuerrechtliche Begriff für die Abschreibung. Über die AfA werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Anlageguts auf die Jahre seiner Nutzungsdauer verteilt und als Betriebsausgabe geltend gemacht.