Anschaffung von Anlagevermögen buchen: Anleitung

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Die Anschaffung von Anlagevermögen wird aktiviert, das heißt als Vermögensgegenstand in der Bilanz erfasst und nicht sofort als Aufwand gebucht. Maßgeblich sind die Anschaffungskosten nach § 255 HGB. Der Wert wird anschließend über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben, sodass der Aufwand verursachungsgerecht über mehrere Jahre verteilt wird.

Was gehört zu den Anschaffungskosten?

Nach § 255 Abs. 1 HGB umfassen die Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählen:

  • der Anschaffungspreis (netto, ohne abziehbare Vorsteuer)
  • Anschaffungsnebenkosten wie Transport, Montage, Fundamente und Notarkosten
  • nachträgliche Anschaffungskosten
  • abzüglich Anschaffungspreisminderungen wie Rabatte, Skonti und Boni

Nicht zu den Anschaffungskosten gehört die abziehbare Vorsteuer, da sie als Forderung gegenüber dem Finanzamt gebucht wird. Auch Finanzierungskosten wie Zinsen für ein Darlehen zählen grundsätzlich nicht zu den Anschaffungskosten, sondern sind sofort abzugsfähiger Aufwand.

Buchung der Anschaffung

Beim Kauf eines Anlageguts auf Ziel wird das Anlagekonto im Soll, die Vorsteuer im Soll und die Verbindlichkeit im Haben angesprochen. Der allgemeine Buchungssatz lautet:

  • Maschinen (Anschaffungskosten netto) an Verbindlichkeiten aLuL
  • Vorsteuer an Verbindlichkeiten aLuL

Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 50.000 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf Ziel. Die Anschaffungsnebenkosten für die Montage betragen 2.000 € netto.

  • Anschaffungskosten: 50.000 € + 2.000 € = 52.000 €
  • Vorsteuer: 52.000 € × 19 % = 9.880 €

Buchungssatz: Maschinen 52.000 € und Vorsteuer 9.880 € an Verbindlichkeiten aLuL 61.880 €. Die Montagekosten erhöhen als Anschaffungsnebenkosten den Aktivwert und werden über die Nutzungsdauer mit abgeschrieben. Wird die Rechnung später unter Abzug von Skonto bezahlt, mindert das Skonto nachträglich die Anschaffungskosten.

Abgrenzung und Abschreibung

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Netto-Anschaffungskosten bis 800 € können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig als Aufwand abgesetzt werden. Höherwertige Anlagegüter werden aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die jährliche Abschreibung lautet zum Beispiel: Abschreibungen auf Sachanlagen an Maschinen. Reparaturen, die den Vermögensgegenstand lediglich erhalten, sind dagegen sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand und werden nicht aktiviert.

Wird ein Anlagegut nicht gekauft, sondern selbst hergestellt, treten an die Stelle der Anschaffungskosten die Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Sie umfassen Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aktiviert wird das selbst erstellte Anlagegut über das Konto „andere aktivierte Eigenleistungen“, das als Ertrag den zunächst als Aufwand erfassten Kosten gegenübersteht.

Entscheidend für die Aktivierung ist der Zeitpunkt des Eigentums- und Gefahrenübergangs, denn ab diesem Zeitpunkt gehört der Gegenstand zum Vermögen des Unternehmens. Die planmäßige Abschreibung beginnt mit der Inbetriebnahme, üblicherweise zeitanteilig (pro rata temporis) ab dem Monat der Anschaffung oder Fertigstellung.

Häufige Fragen zur Anschaffung von Anlagevermögen

Wird die Vorsteuer mit aktiviert?

Nein. Die abziehbare Vorsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten, sondern wird getrennt als Forderung an das Finanzamt gebucht. Nur bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen erhöht die Umsatzsteuer die Anschaffungskosten.

Gehören Montagekosten zu den Anschaffungskosten?

Ja. Montage, Transport, Fundamente und ähnliche Nebenkosten sind Anschaffungsnebenkosten nach § 255 HGB und erhöhen den aktivierten Wert. Sie werden zusammen mit dem Anschaffungspreis über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen Anschaffung und Aufwand?

Anlagegüter werden aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Verbrauchsgüter und Erhaltungsaufwand werden dagegen sofort vollständig als Aufwand der Periode gebucht. Die Aktivierung verteilt den Werteverzehr auf mehrere Jahre.

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