Abschreibung linear vs. degressiv: Vergleich mit Beispiel

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Die Abschreibungsmethoden bestimmen, wie die Anschaffungskosten eines Anlageguts über die Nutzungsdauer als Aufwand verteilt werden. Die beiden wichtigsten Verfahren sind die lineare und die degressive Abschreibung. Sie unterscheiden sich vor allem im zeitlichen Verlauf des Werteverzehrs und wirken sich dadurch unterschiedlich auf Gewinn und Steuerlast aus.

Was sind Abschreibungsmethoden?

Abschreibungen (AfA) erfassen die Wertminderung von Anlagevermögen durch Nutzung und Zeitablauf. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Grundlage im Steuerrecht ist § 7 EStG. Die Wahl der Methode beeinflusst, in welchen Jahren welcher Aufwand entsteht, und damit die Höhe des ausgewiesenen Gewinns.

  • Lineare Abschreibung: gleichbleibender Betrag pro Jahr.
  • Degressive Abschreibung: fallende Beträge, konstanter Prozentsatz auf den Restbuchwert.

Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Der jährliche Betrag bleibt über die gesamte Laufzeit konstant und ist einfach zu berechnen.

  • Formel: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer

Beispiel: Eine Maschine kostet 50.000 € bei 5 Jahren Nutzungsdauer. Die jährliche Abschreibung beträgt 50.000 € ÷ 5 = 10.000 €. Nach fünf Jahren ist die Maschine vollständig abgeschrieben und steht mit einem Erinnerungswert von 1 € in den Büchern.

Degressive Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung wird ein fester Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewandt. Dadurch sind die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren hoch und nehmen später ab.

  • Formel: Restbuchwert × Abschreibungsprozentsatz

Beispiel: Bei 50.000 € Anschaffungskosten und 20 % ergeben sich im ersten Jahr 10.000 €, im zweiten Jahr 20 % von 40.000 € = 8.000 €, im dritten Jahr 20 % von 32.000 € = 6.400 €. Um das Gut vollständig abzuschreiben, wird gegen Ende der Nutzungsdauer auf die lineare Methode gewechselt. Die degressive AfA ist steuerlich nur zeitlich befristet zugelassen und an gesetzliche Höchstsätze gebunden.

Weitere Abschreibungsmethoden

Neben der linearen und degressiven Abschreibung kennt die Praxis weitere Verfahren, die je nach Anlagegut sinnvoll sein können.

  • Leistungsabschreibung: Der Aufwand richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung, etwa nach gefahrenen Kilometern oder produzierten Stücken.
  • Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG): Güter bis 800 € netto können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden.
  • Außerplanmäßige Abschreibung: bei dauernder Wertminderung, etwa durch Beschädigung, unabhängig vom Abschreibungsplan.

Welche Methode zulässig ist, hängt von den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben ab. Für bewegliche Wirtschaftsgüter ist die lineare Abschreibung stets möglich, während die degressive Abschreibung nur zeitlich befristet erlaubt wird.

Häufige Fragen zu Abschreibungsmethoden

Wann lohnt sich die degressive Abschreibung?

Sie ist vorteilhaft, wenn in den ersten Jahren ein höherer Aufwand gewünscht ist, um den Gewinn und damit die Steuerlast anfangs zu senken. Der Werteverzehr wird so nach vorne verlagert.

Kann man von degressiv auf linear wechseln?

Ja. Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist zulässig und in der Regel sinnvoll, sobald die lineare Abschreibung den höheren Jahresbetrag ergibt. Umgekehrt ist der Wechsel nicht erlaubt.

Wird ein Anlagegut bei beiden Methoden voll abgeschrieben?

Ja. Beide Verfahren verteilen die Anschaffungskosten vollständig über die Nutzungsdauer. Sie unterscheiden sich nur im zeitlichen Verlauf, nicht in der insgesamt abgeschriebenen Summe.

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