Wechsel

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Der Wechsel ist mittlerweile fast ausgestorben, aber immer noch ist dieses Zahlungsmittel im Umlauf, deswegen wird es nach wie vor in der Buchhaltung berücksichtigt. Vor allem bei solchen Unternehmen, die lange Zahlungsziele ermöglichen, ist der Wechsel eine Sicherheit, die niemand unterschätzen sollte.

Ein Wechsel ist ein sogenanntes schriftliches Zahlungsversprechen. Der Zeitpunkt der Zahlung liegt bei diesem in der Zukunft. Ausstellungsbeteiligte sind hierbei der Lieferant und der Kunde.

Ein Beispiel für einen Wechsel:

Ein Händler verkauft an einem bestimmten Kunden eine Ware um 10.000 Euro. Das Zahlungsziel liegt in diesem Fall bei 100 Tagen und es wird ein Wechsel ausgestellt. Der Lieferant ist der Wechsel Aussteller, der Kunde ist derjenige, der den Betrag bezahlen muss. Bevor das Geschäft vereinbart wird, muss der Kunde den Wechsel akzeptieren und unterschreiben. Das Zahlungsziel wird ebenso im Wechsel vermerkt, sodass beide Seiten etwas in der Hand haben.

Nach der Ausstellung müssen große Kapitalgesellschaften den Wechsel in der Bilanz extra ausweisen. Die Buchung hierfür lautet: der Nettobetrag zum Posten Waren, der Gesamtbetrag unter Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und die UST zur Vorsteuer.

Der Vorteil von einem Wechsel:

Der Wechsel ist ein „Zahlungsmittel“, welches weitergegeben werden kann. Beispielsweise an die Bank oder an andere Gläubiger. Der Wechsel ist ein Vertrag und ein Versprechen für eine in der Zukunft stattfindende Zahlung.

Häufig wird der Wechsel an die Bank übergeben, somit entsteht eine Diskontierung. Nach dem die Bank die Kreditwürdigkeiten beider Parteien überprüft hat, gewährt diese meistens einen Diskontkredit. Der Lieferant kann bereits vor der Bezahlung über das Geld verfügen.

Ganz gebührenfrei ist dieses Vorgehen aber nicht, es fallen auch bei einem Wechsel Diskontzinsen an. Da in der heutigen Zeit ein kostenloser Überziehungsrahmen von der Bank in Ordnung ist, ist der Wechsel nicht mehr stark präsent. Verlangt die Bank jedoch eine Sicherheit, kann ein Wechsel gewisse Vorteile bringen, wenn der Kunde kreditwürdig ist.

Wird der Wechsel an die Bank verkauft, erfolgen Buchungen auf die Posten Forderung aus Lieferung und Leistung, Erlöse und Umsatzsteuer.

Gibt es von der Bank eine Gutschrift, wird auf die Posten Bank, Nebenkosten des Geldverkehrs und an Forderung aus Lieferung und Leistung gebucht.

Bei Fälligkeit des Wechsels wird der Betrag am Konto VB a.d. Annahme gezogener Wechsel und an Bank gebucht. Falls der Wechsel bereits vorab diskontiert wurde, muss zum Fälligkeitsdatum keine Buchung vorgenommen werden.

Den Wechsel verlängern

Ist der Kunde zum Fälligkeitsdatum nicht zahlungsfähig sollte der Unternehmer im eigenen Interesse eine Prolongation durchführen. Tut er das nicht, kann das seine eigene Kreditwürdigkeit beeinflussen, wie auch die des Kunden, der nicht zahlen kann. Deswegen wird der Wechsel, wenn nötig, verlängert.

Geht ein Wechsel in Protest – das heißt, wenn dieser nicht verlängert oder bezahlt wird, hat der Unternehmer das Recht, sofort eine Vollstreckung zu beantragen. Das ist auch ein Grund, warum der Wechsel in der heutigen Zeit nicht mehr gerne gesehen wird. Geht ein Unternehmen nach wenigen Monaten in Konkurs, so bleibt der Lieferant auf seinen Kosten sitzen.

Lieferanten haben ferner die Möglichkeit, den Wechsel an andere Unternehmer weiterzugeben. Wird der Wechsel an Lieferung B verkauft, kann sich dieser einen Diskontkredit bei der Bank holen. Sollte der Wechsel in Protest gehen, haften jedoch alle Beteiligten. Die Weitergabe bedeutet demnach nicht, dass der Unternehmer seine kompletten Verbindlichkeiten los wird. Ein Restrisiko bleibt bestehen, deswegen sollten sich alle Beteiligten gut überlegen, ob sie sich auf einen Wechsel einlassen.

 

Einkauf mit Wechsel

Waren 10.000€
Vorsteuer 1.190€
an Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 11.900€

Akzeptanz des Wechsels

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 11.900€
an Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel 11.900€

 

Verkauf mit Wechsel

Forderung aus Lieferung und Leistung 11.900€
an Erlöse 10.000€
an Umsatzsteuer 1.900€

Gutschrift des Wechsels

Bank 11.700€
 Nebenkosten des Geldverkehrs – Zinsen 200€
an Forderungen aus Lieferung und Leistung 11.900€

 

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