Kreditwürdigkeit

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Kreditwürdigkeit wird im Rahmen einer Prüfung durch den Kreditgeber festgestellt. Kreditwürdigkeit wird auch als Bonität bezeichnet. Man spricht davon, dass ein Unternehmen kreditwürdig ist wenn es fähig ist, einen Kredit aufzunehmen.

Daraus ableitbar ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer in der Lage und willens ist, die erforderlichen Rückzahlungen zu leisten. Die offizielle Bezeichung für die Prüfung der Kreditwürdigkeit ist die Bonitätsprüfung. Hierbei werden die Informationen bzgl. der Prüfung der Bonität des Unternehmens einer strikten Kontrolle unterworfen. Damit die Bonitätsprüfung auch absolut zuverlässig ablaufen kann, muss die Bonitätsprüfung von allen erforderlichen Informationen geleitet werden können.

Der Umfang der Prüfung ist unterschiedlich und je nach der Höhe des abzusichernden Risikos unterscheidet sich sowohl der inhaltliche als auch der zeitliche Rahmen der Prüfung. Hierbei werden die Geschäfte welche mit einem höherem Risiko behaftet sind, wesentlich strenger und umfassender geprüft als solche Geschäftsfälle, welche nicht so streng beurteilt müssen.

Die Bonitätsprüfung bei der Kreditvergabe als eigener Wirtschaftszweig

Insgesamt muss die Bonitätsprüfung aber an die Konditionen des Geschäfts angepasst werden und somit auch dem Ergebnis der Bonitätsprüfung gerecht werden. Es gibt zahlreiche externe Geschäfte, welche bei der Bonitätsprüfung Hilfestellung anbieten. Zu erwähnen wären in diesem Zusammenhang etwa die Kreditprüfungsgesellschaften sowie Wirtschaftsauskunftsbüros.

Alle diese Serviceanbieter bieten eine Vielzahl von Informationen für Unternehmen. Als Kreditgeber kann man heute oftmals auch zwischen Auskunftsprodukten unterschiedlichster Art unterscheiden und entsprechend auswählen.

Die Anbieter sind heute vielfach auch sehr spezialisiert und entsprechend kann auch nach der Informationstiefe gewählt werden. Die Auskunft über die Bonitätsprüfung ist ein Teil des Bausteins bei der Bonitätsprüfung. Daher kann es natürlich sehr sinnvoll sein, dass man auch einen professionellen Anbieter für die Bonitätsprüfung auswählt. Als Quellen dienen etwa z. B. interne Daten aus dem Rechnungswesen, Informationen vom Vertrieb und vieles mehr. Defacto gibt es bei der Auswahl der Dokumente keine Ausschlussmöglichkeit.

Bei den Daten die man im Anschluss an das Verfahren zur Bonitätsprüfung erhält sind etwa beispielsweise folgende Informationen der Wirtschaftsauskunft enthalten:

Auskunft über die Finanzlage mit Bonitätsindex, Negativmerkmale des Unternehmens, Höchstkreditsmerkmale und Firmenhistorie, Geschäftsgegenstand / Branche und allgemeiner Überblick, Niederlassungen und Beteiligungen des Unternehmens, Immobilien, Bankverbindungen sowie Geschäftszahlen und Bilanzen des Unternehmens.

Direkte Auswirkung hat die Bonität auch auf die Kapitalseite der Bilanz. Denn hier sieht man auf der Haben Seite wie das Unternehmen finanziert wird.

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