Umsatzsteuervoranmeldung: Fristen, Inhalt und Buchung

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Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist eine regelmäßige Erklärung, mit der Unternehmer die abzuführende Umsatzsteuer (Zahllast) oder den Erstattungsanspruch beim Finanzamt anmelden. Sie ist die wichtigste Meldepflicht im laufenden Umsatzsteuerrecht und muss elektronisch über ELSTER übermittelt werden.

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Grundsätzlich alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Vorjahresumsatz ≤ 22.000 € und Planumsatz laufendes Jahr ≤ 50.000 €), die keine Umsatzsteuer ausweisen und keine UStVA abgeben müssen.

Abgabefristen: Monatlich, vierteljährlich oder jährlich?

Voranmeldezeitraum Bedingung (Zahllast Vorjahr) Abgabefrist
Monatlich Zahllast > 7.500 € 10. des Folgemonats
Vierteljährlich Zahllast 1.000 € – 7.500 € 10. nach Quartalsende
Jährlich (nur Erklärung) Zahllast ≤ 1.000 € 31. Juli des Folgejahres

Dauerfristverlängerung: Auf Antrag verlängert sich die Frist um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Jahres-Zahllast zu leisten.

Inhalt der Umsatzsteuervoranmeldung

Die UStVA enthält:

  • Zeile 26–45: Steuerpflichtige Umsätze (nach Steuersatz 19 %, 7 %, 0 %)
  • Zeile 62–67: Abziehbare Vorsteuerbeträge
  • Zeile 83: Verbleibende Zahllast oder Überschuss (Erstattung)

Die Zahllast ergibt sich als: Umsatzsteuer – Vorsteuer = Zahllast (positiv = Zahlung, negativ = Erstattung)

Buchungssatz: Umsatzsteuer-Zahlung ans Finanzamt

Soll Betrag Haben Betrag
Umsatzsteuer (1776) 2.500,00 € Bank (1200) 2.500,00 €

Buchungssatz: Vorsteuerüberschuss / Erstattung

Soll Betrag Haben Betrag
Bank (1200) 800,00 € Vorsteuer (1576) 800,00 €

Abschluss der Umsatzsteuerkonten

Am Periodenende werden Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonto gegeneinander verrechnet. Ein Saldokonto Umsatzsteuerzahllast (1780) (SKR03) oder Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (1788) nimmt den Unterschiedsbetrag auf, der dann ans Finanzamt gezahlt oder erstattet wird.

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