Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist eine regelmäßige Erklärung, mit der Unternehmer die abzuführende Umsatzsteuer (Zahllast) oder den Erstattungsanspruch beim Finanzamt anmelden. Sie ist die wichtigste Meldepflicht im laufenden Umsatzsteuerrecht und muss elektronisch über ELSTER übermittelt werden.
Inhaltsverzeichnis
Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Grundsätzlich alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Vorjahresumsatz ≤ 22.000 € und Planumsatz laufendes Jahr ≤ 50.000 €), die keine Umsatzsteuer ausweisen und keine UStVA abgeben müssen.
Abgabefristen: Monatlich, vierteljährlich oder jährlich?
| Voranmeldezeitraum | Bedingung (Zahllast Vorjahr) | Abgabefrist |
|---|---|---|
| Monatlich | Zahllast > 7.500 € | 10. des Folgemonats |
| Vierteljährlich | Zahllast 1.000 € – 7.500 € | 10. nach Quartalsende |
| Jährlich (nur Erklärung) | Zahllast ≤ 1.000 € | 31. Juli des Folgejahres |
Dauerfristverlängerung: Auf Antrag verlängert sich die Frist um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Jahres-Zahllast zu leisten.
Inhalt der Umsatzsteuervoranmeldung
Die UStVA enthält:
- Zeile 26–45: Steuerpflichtige Umsätze (nach Steuersatz 19 %, 7 %, 0 %)
- Zeile 62–67: Abziehbare Vorsteuerbeträge
- Zeile 83: Verbleibende Zahllast oder Überschuss (Erstattung)
Die Zahllast ergibt sich als: Umsatzsteuer – Vorsteuer = Zahllast (positiv = Zahlung, negativ = Erstattung)
Buchungssatz: Umsatzsteuer-Zahlung ans Finanzamt
| Soll | Betrag | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Umsatzsteuer (1776) | 2.500,00 € | Bank (1200) | 2.500,00 € |
Buchungssatz: Vorsteuerüberschuss / Erstattung
| Soll | Betrag | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Bank (1200) | 800,00 € | Vorsteuer (1576) | 800,00 € |
Abschluss der Umsatzsteuerkonten
Am Periodenende werden Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonto gegeneinander verrechnet. Ein Saldokonto Umsatzsteuerzahllast (1780) (SKR03) oder Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (1788) nimmt den Unterschiedsbetrag auf, der dann ans Finanzamt gezahlt oder erstattet wird.