Vorsteuer und Umsatzsteuer: Unterschied und Buchung

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Vorsteuer und Umsatzsteuer sind zwei Seiten desselben Systems: Die Umsatzsteuer wird auf Ausgangsrechnungen erhoben und ans Finanzamt abgeführt, die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen wird davon abgezogen. Der Unterschied entscheidet darüber, ob ein Unternehmer zahlt oder eine Erstattung erhält.

Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer entsteht, wenn ein Unternehmer eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Er ist Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt, wälzt die Steuer aber auf den Kunden ab.

  • Regelsteuersatz: 19 %
  • Ermäßigter Steuersatz: 7 % (Lebensmittel, Bücher, ÖPNV u. a.)
  • Buchungskonto SKR03: 1776

Vorsteuer (VSt)

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer in Eingangsrechnungen an seine Lieferanten zahlt. Vorsteuerabzugsberechtigt sind nur Unternehmer für Leistungen, die für das Unternehmen bestimmt sind (§ 15 UStG).

  • Buchungskonto SKR03: 1576
  • Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG

Zahllast berechnen

Position Betrag
Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen 3.800,00 €
– Abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen – 1.520,00 €
= Zahllast ans Finanzamt 2.280,00 €

Buchungssätze

Eingangsrechnung (Lieferant, 5.000 € netto + 19 % USt):

Soll Betrag Haben Betrag
Wareneingang (3200) 5.000,00 € Verbindlichkeiten L+L (1600) 5.950,00 €
Vorsteuer (1576) 950,00 €

Ausgangsrechnung (Kunde, 8.000 € netto + 19 % USt):

Soll Betrag Haben Betrag
Forderungen L+L (1400) 9.520,00 € Umsatzerlöse (4400) 8.000,00 €
Umsatzsteuer (1776) 1.520,00 €

Kein Vorsteuerabzug bei…

  • Repräsentationsaufwendungen über der Freigrenze
  • Privatem Anteil bei gemischter Nutzung
  • Steuerfreien Umsätzen (z. B. Grundstücksverkauf ohne Option)
  • Rechnungen ohne Pflichtangaben nach § 14 UStG

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