Ertragssteuern sind Steuern, die auf den wirtschaftlichen Erfolg (Ertrag) einer natürlichen Person oder eines Unternehmens erhoben werden. In Deutschland zählen dazu die Einkommensteuer (ESt), die Körperschaftsteuer (KSt) und die Gewerbesteuer (GewSt).
Inhaltsverzeichnis
Überblick: Die drei Ertragssteuern
| Steuerart | Steuerpflichtiger | Steuersatz | Gläubiger |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | Natürliche Personen, Personengesellschaften | 14–45 % (progressiv) | Bund / Länder |
| Körperschaftsteuer | Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) | 15 % + 5,5 % SolZ | Bund / Länder |
| Gewerbesteuer | Gewerbetreibende (alle Rechtsformen) | ~14–17 % (je Hebesatz) | Gemeinde |
Einkommensteuer (ESt)
Die Einkommensteuer trifft natürliche Personen auf ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen aus sieben Einkunftsarten. Der Steuertarif ist progressiv: er steigt von 14 % bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (Reichensteuer 45 % ab ca. 277.826 €). Der Grundfreibetrag beträgt 2024 11.604 €.
Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) werden nicht selbst besteuert — die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen persönlich versteuert (Transparenzprinzip).
Körperschaftsteuer (KSt)
Kapitalgesellschaften zahlen auf ihren körperschaftsteuerlichen Gewinn einen einheitlichen Satz von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (effektiv 15,825 %). Die Steuer wird vierteljährlich als Vorauszahlung (10. März, Juni, September, Dezember) entrichtet.
Gewerbesteuer (GewSt)
Jeder Gewerbebetrieb zahlt Gewerbesteuer an die Gemeinde. Berechnung: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz variiert stark — von 200 % in kleinen Gemeinden bis über 490 % in Großstädten.
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften mindert ein Freibetrag von 24.500 € den Gewerbeertrag.
Zusammenwirken: Gesamtsteuerbelastung einer GmbH
| Position | Satz |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15,00 % |
| Solidaritätszuschlag | 0,83 % |
| Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %) | 14,00 % |
| Gesamtbelastung ca. | 29,83 % |
Buchungssatz: Gewerbesteuerrückstellung
| Soll | Betrag | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Gewerbesteueraufwand (4320) | 14.000,00 € | Rückstellungen GewSt (3060) | 14.000,00 € |