Sachbezug Verpflegung: Mahlzeiten und Kantinenessen korrekt versteuern

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Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Mahlzeiten bereit — sei es in der Kantine, als Essensgutschein oder als Restaurantmahlzeit —, spricht man von einem Sachbezug Verpflegung. Dieser ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern er einen bestimmten Wert überschreitet. Die Bewertung erfolgt nach amtlichen Sachbezugswerten.

Amtliche Sachbezugswerte 2024 (Verpflegung)

Das Bundesfinanzministerium legt jährlich die Sachbezugswerte fest. Für 2024 gelten folgende Werte:

Mahlzeit Sachbezugswert 2024 Monatswert (26 Tage)
Frühstück 2,17 €/Tag 56,42 €
Mittagessen 3,97 €/Tag 103,22 €
Abendessen 3,97 €/Tag 103,22 €
Gesamt (alle 3) 10,11 €/Tag 262,86 €

Wann ist eine Mahlzeit steuerfrei?

Eine Mahlzeit ist steuerfrei, wenn der Preis (inklusive USt) den Sachbezugswert nicht übersteigt und kein Barlohn vorliegt:

  • Kantinenessen zum Sachbezugswert oder günstiger → kein geldwerter Vorteil
  • Mahlzeit bis 60 € (inkl. USt) bei Besprechungen → steuerfrei als Betriebsveranstaltung
  • Essensmarken bis 7,23 € (2024): steuerfrei wenn Eigenanteil ≥ 3,97 € (Differenz zum Sachbezugswert)

Buchungssatz: Kantinenzuschuss

Beispiel: AG zahlt für Kantine 6 € pro Mahlzeit; AN-Eigenanteil 3,97 €; geldwerter Vorteil = 2,03 € je Mahlzeit.

Vorgang Soll Betrag Haben Betrag
Kantinenzahlung AG Kantinenzuschuss (6640) 6,00 € Bank (1200) 6,00 €
Geldwerter Vorteil Lohn/Gehalt (6000) 2,03 € Verbindlichkeiten Lohn (1741) 2,03 €

Essensgutscheine / Essensmarken

Voraussetzung Details 2024
Max. Wert Gutschein 7,23 € (Sachbezugswert + 50 % = 3,97 € + 3,26 €)
AN-Eigenanteil mind. 3,97 € (= Sachbezugswert Mittagessen)
Nur eine Mahlzeit/Tag Gutschein darf nicht in Bargeld eingelöst werden
Verwendungsnachweis Beleg des Restaurants erforderlich

Pauschalversteuerung nach § 40 EStG

Alternativ kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil pauschal mit 25 % übernehmen — dann entfällt die Sozialversicherungspflicht. Buchung der Pauschalsteuer:

Soll Haben
Lohnsteueraufwand (6030) Verbindlichkeiten Finanzamt (1741)

Merksatz: Mahlzeiten sind bis zum amtlichen Sachbezugswert steuer- und sv-frei. Alles darüber ist geldwerter Vorteil und fließt in die Lohnabrechnung ein.

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