Verkehrssteuern: Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und Versicherungsteuer

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Verkehrssteuern sind Steuern, die an bestimmte Rechtsvorgänge oder wirtschaftliche Vorgänge anknüpfen — unabhängig davon, ob dabei ein Gewinn erzielt wird. Die bekanntesten Verkehrssteuern in Deutschland sind die Umsatzsteuer (USt), die Grunderwerbsteuer (GrESt) und die Versicherungsteuer.

Überblick Verkehrssteuern

Steuerart Steuergegenstand Satz Gläubiger
Umsatzsteuer Lieferung / Leistung gegen Entgelt 19 % / 7 % Bund/Länder
Grunderwerbsteuer Erwerb eines inländischen Grundstücks 3,5 % – 6,5 % (je Bundesland) Länder
Versicherungsteuer Versicherungsprämien 19 % Bund
Kraftfahrzeugsteuer Halten eines Kfz hubraum-/CO₂-abhängig Bund
Rennwett- und Lotteriesteuer Glücksspiel, Sportwetten 5 % Länder

Umsatzsteuer als Verkehrsteuer

Obwohl die Umsatzsteuer eine Verbrauchsteuer auf Endverbraucherebene ist, ist sie rechtssystematisch eine Verkehrsteuer: Sie knüpft an den Rechtsvorgang der Lieferung oder Leistung an. Wirtschaftlich trifft sie den privaten Endkunden, weil Unternehmer die Vorsteuer abziehen können.

Grunderwerbsteuer (GrESt)

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts an. Steuerschuldner ist regelmäßig der Käufer; der Notar meldet den Vorgang dem Finanzamt.

Bundesland GrESt-Satz
Bayern, Sachsen 3,5 %
Hamburg 5,5 %
Berlin, Hessen, MV, SL, SN-Anhalt, Thüringen, BB 6,0–6,5 %
NRW, SH, NI, RP 6,5 %

Buchungssatz: Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb

Soll Betrag Haben Betrag
Grundstück / Gebäude (0100) 19.500,00 € Bank (1200) 19.500,00 €

Die Grunderwerbsteuer ist Anschaffungsnebenkosten und erhöht den Buchwert des Grundstücks (§ 255 HGB). Bei Gebäuden erhöht sie die AfA-Basis.

Versicherungsteuer

Die Versicherungsteuer (19 %) ist in den meisten Versicherungsprämien enthalten und wird vom Versicherungsnehmer getragen. Ausgenommen sind u. a. Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen. Unternehmer können sie nicht als Vorsteuer abziehen (§ 4 Nr. 10 UStG), da Versicherungsleistungen umsatzsteuerbefreit sind.

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