Besitzsteuern: Ertragsteuern und Substanzsteuern im Überblick

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Besitzsteuern sind Steuern, die an das Innehaben von Vermögen oder Einkommen anknüpfen. Sie unterteilen sich in Ertragsteuern (Besteuerung von Einkünften und Erträgen) und Substanzsteuern (Besteuerung des Vermögensbesitzes selbst).

Systematik der Besitzsteuern

Gruppe Steuerart Steuerobjekt
Ertragsteuern Einkommensteuer Einkünfte natürlicher Personen
Körperschaftsteuer Gewinn juristischer Personen
Gewerbesteuer Gewerbeertrag
Substanzsteuern Grundsteuer Grundstücke und Gebäude
Erbschaft- und Schenkungsteuer Erwerb von Todes wegen / Schenkung
(Vermögensteuer — derzeit nicht erhoben) Gesamtes Nettovermögen

Ertragsteuern im Detail

Ertragsteuern belasten den laufenden wirtschaftlichen Erfolg:

  • Einkommensteuer: progressiver Tarif 14–45 % auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen
  • Körperschaftsteuer: 15 % auf körperschaftsteuerliches Einkommen von Kapitalgesellschaften
  • Gewerbesteuer: Steuermesszahl × Hebesatz auf Gewerbeertrag; trifft alle Gewerbebetriebe

Grundsteuer als Substanzsteuer

Die Grundsteuer wird jährlich auf den Grundbesitz erhoben. Mit der Grundsteuerreform 2022/2025 wurde die Bemessungsgrundlage neu berechnet. Die Grundsteuer ist eine betriebliche Aufwandsposition und voll abzugsfähig.

Soll Betrag Haben Betrag
Grundsteueraufwand (4280 SKR03) 1.200,00 € Bank (1200) 1.200,00 €

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer fällt beim Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung an. Die Steuersätze betragen je nach Steuerklasse und Wert des Erwerbs 7 % bis 50 %. Freibeträge:

Verhältnis zum Erblasser Freibetrag
Ehegatte / eingetr. Lebenspartner 500.000 €
Kinder 400.000 €
Enkelkinder 200.000 €
Eltern, Geschwister 20.000 €

Vermögensteuer

Die Vermögensteuer wurde in Deutschland 1997 ausgesetzt (BVerfG-Urteil zur fehlenden Neubewertung). Sie wird derzeit nicht erhoben, ist aber als Möglichkeit im Grundgesetz verankert.

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