Einkommensteuer Grundlagen: Tarif, Berechnung und Arten

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Die Einkommensteuer ist die zentrale Ertragsteuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen erhoben, das sich aus sieben Einkunftsarten zusammensetzt. Ihre Grundlagen sind im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Charakteristisch ist der progressive Tarif: Mit steigendem Einkommen wächst auch der Steuersatz.

Diagramm des progressiven Einkommensteuertarifs mit Grundfreibetrag, Progressionszone, Spitzen- und Reichensteuersatz.
Der Grenzsteuersatz steigt vom steuerfreien Grundfreibetrag über die Progressionszone (14 bis 42 Prozent) bis zum Reichensteuersatz von 45 Prozent.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer belastet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person, gemessen an ihrem Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres. Steuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (unbeschränkte Steuerpflicht). Erhoben wird die Steuer unter anderem in Form der Lohnsteuer bei Arbeitnehmern, die als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer einbehalten wird.

Die sieben Einkunftsarten

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet sieben Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte (z. B. Renten)

Die Summe dieser Einkünfte bildet nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen das zu versteuernde Einkommen, auf das der Tarif angewendet wird.

Tarif und Berechnung

Der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG ist progressiv aufgebaut:

  • Bis zum Grundfreibetrag bleibt das Einkommen steuerfrei; er sichert das Existenzminimum und wird regelmäßig angepasst.
  • Oberhalb des Grundfreibetrags steigt der Steuersatz im Progressionsbereich kontinuierlich an.
  • Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %, für sehr hohe Einkommen gilt zusätzlich die sogenannte Reichensteuer von 45 %.

Zu unterscheiden ist der Grenzsteuersatz, der für den jeweils letzten verdienten Euro gilt, vom Durchschnittssteuersatz, der die gesamte Steuerlast ins Verhältnis zum Einkommen setzt. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, der nur noch bei höheren Einkommen anfällt, sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Veranlagung und Erhebung der Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird im Wege der Veranlagung festgesetzt. Steuerpflichtige geben dazu eine Einkommensteuererklärung ab, auf deren Grundlage das Finanzamt die Steuer berechnet. Zu unterscheiden sind mehrere Erhebungsformen:

  • die Lohnsteuer als Vorauszahlung bei Arbeitnehmern,
  • die Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge,
  • vierteljährliche Vorauszahlungen bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden.

Diese vorab gezahlten Beträge werden auf die endgültige Steuerschuld angerechnet. Ergibt sich eine Überzahlung, erhält der Steuerpflichtige eine Erstattung; andernfalls ist eine Nachzahlung zu leisten.

Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt das Splittingverfahren: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, der Tarif auf die Hälfte angewendet und die Steuer anschließend verdoppelt. Dadurch mildert der progressive Tarif seine Wirkung, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind. Das Existenzminimum bleibt durch den Grundfreibetrag stets steuerfrei.

Häufige Fragen zur Einkommensteuer

Was bedeutet ein progressiver Steuertarif?

Ein progressiver Tarif bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Höhere Einkommen werden also nicht nur absolut, sondern auch anteilig stärker belastet als niedrige.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Er sichert das Existenzminimum ab und wird vom Gesetzgeber regelmäßig erhöht. Erst oberhalb dieses Betrags setzt die Besteuerung ein.

Wie hängen Lohn- und Einkommensteuer zusammen?

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn ein. Bei der Einkommensteuererklärung wird sie auf die endgültige Steuerschuld angerechnet, sodass es je nach Höhe der einbehaltenen Beträge zu einer Erstattung oder Nachzahlung kommen kann.

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