Die Pflegeversicherung in der Lohnabrechnung ist Teil der Sozialversicherung und wird gemeinsam mit der Krankenversicherung erhoben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag grundsätzlich, doch durch Kinderlosenzuschlag und Beitragsabschläge für Kinder ergeben sich individuelle Beitragssätze. Die korrekte Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge gehört zu den Kernaufgaben der Lohnbuchhaltung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Pflegeversicherung in der Lohnabrechnung?
Die soziale Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab und ist ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie folgt dem Grundsatz, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt – wer gesetzlich krankenversichert ist, gehört auch der sozialen Pflegeversicherung an. Der Beitrag bemisst sich nach dem beitragspflichtigen Bruttoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der Lohnabrechnung wird der Arbeitnehmeranteil vom Bruttolohn einbehalten, der Arbeitgeberanteil kommt als Lohnnebenkosten hinzu. Die Beiträge werden zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen über die Krankenkasse als Einzugsstelle abgeführt, die das Geld an die Pflegekasse weiterleitet.
Beitragssatz und Zuschläge
Der Beitrag zur Pflegeversicherung setzt sich aus einem allgemeinen Satz und gegebenenfalls Zu- oder Abschlägen zusammen. Maßgeblich sind:
- Allgemeiner Beitragssatz: Er wird grundsätzlich hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
- Kinderlosenzuschlag: Kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag, den sie allein tragen.
- Beitragsabschläge: Ab dem zweiten Kind erhalten Eltern während der Erziehungsphase Abschläge je Kind, die den Beitrag senken.
Eine Besonderheit gilt im Bundesland Sachsen: Dort tragen die Arbeitnehmer einen höheren Anteil als die Arbeitgeber, weil ein gesetzlicher Feiertag zugunsten der Pflegeversicherung abgeschafft wurde.
Berechnung und Buchung
Die Berechnung erfolgt durch Anwendung des individuellen Beitragssatzes auf das beitragspflichtige Bruttoentgelt. Vereinfachtes Beispiel: Bei einem Bruttolohn von 3.000 € und einem Arbeitnehmeranteil von 2,3 % beträgt der einbehaltene Pflegeversicherungsbeitrag 69 €. Hinzu kommt der Arbeitgeberanteil als Lohnnebenkosten. Bei kinderlosen Arbeitnehmern erhöht sich der Arbeitnehmeranteil zusätzlich um den Kinderlosenzuschlag, sodass der einbehaltene Betrag entsprechend höher ausfällt. Buchhalterisch werden die Beiträge im Rahmen der Lohnbuchung erfasst:
- Löhne und Gehälter an Verbindlichkeiten Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteile)
- Gesetzliche soziale Aufwendungen an Verbindlichkeiten Sozialversicherung (Arbeitgeberanteile)
Bei der späteren Zahlung an die Einzugsstelle lautet die Buchung Verbindlichkeiten Sozialversicherung an Bank.
Häufige Fragen zur Pflegeversicherung in der Lohnabrechnung
Wer zahlt den Kinderlosenzuschlag?
Den Kinderlosenzuschlag tragen kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr allein. Der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Eltern sind vom Zuschlag befreit, sobald sie die Elterneigenschaft nachweisen.
Wie wirken sich mehrere Kinder auf den Beitrag aus?
Ab dem zweiten Kind sinkt der Arbeitnehmeranteil während der Erziehungsphase um einen Abschlag je Kind, gestaffelt bis zum fünften Kind. Dadurch werden Familien mit mehreren Kindern entlastet.
Warum zahlen Arbeitnehmer in Sachsen mehr?
In Sachsen wurde kein gesetzlicher Feiertag zugunsten der Pflegeversicherung gestrichen. Als Ausgleich tragen die Arbeitnehmer dort einen höheren Beitragsanteil als in den übrigen Bundesländern, während der Arbeitgeberanteil geringer ausfällt. Diese Sonderregelung gilt ausschließlich für das Bundesland Sachsen und ist bei der Entgeltabrechnung dort gesondert zu berücksichtigen. Maßgeblich ist dabei der Beschäftigungsort und nicht der Wohnort des Arbeitnehmers. Wer also in Sachsen arbeitet, aber in einem anderen Bundesland wohnt, zahlt dennoch den höheren sächsischen Arbeitnehmeranteil. Moderne Lohnabrechnungsprogramme berücksichtigen die sächsische Besonderheit sowie den individuellen Kinderlosenzuschlag automatisch anhand der hinterlegten Stammdaten.