Beitragsbemessungsgrenze: Höhe und Bedeutung erklärt

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Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag des Einkommens, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben für die Beitragsberechnung außer Betracht und sind damit beitragsfrei.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Sozialversicherungsbeiträge werden als Prozentsatz vom beitragspflichtigen Bruttoentgelt berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt diese Bemessungsgrundlage: Verdient ein Arbeitnehmer mehr als die BBG, werden Beiträge nur bis zur Grenze fällig. Damit begrenzt die BBG die maximale Beitragslast und folgt dem Äquivalenzgedanken, ohne Höchstverdiener unbegrenzt zu belasten. Die Grenzen werden jährlich durch Rechtsverordnung an die Entwicklung der Durchschnittslöhne angepasst und steigen daher in der Regel von Jahr zu Jahr.

Die verschiedenen Beitragsbemessungsgrenzen

Es gibt unterschiedliche Grenzen je nach Versicherungszweig:

  • Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung: Hier gilt die höhere allgemeine BBG. Sie war historisch in West und Ost unterschiedlich, wird aber schrittweise angeglichen.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Hier gilt eine eigene, niedrigere und bundeseinheitliche BBG.

Von der Beitragsbemessungsgrenze zu unterscheiden ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der Krankenversicherung, ab der sich Arbeitnehmer privat krankenversichern dürfen. Beide Werte werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Funktionen.

Auswirkung auf die Lohnabrechnung

In der Entgeltabrechnung wird das beitragspflichtige Bruttoentgelt mit der jeweiligen BBG abgeglichen:

  • Liegt das Entgelt unter der Grenze, wird der volle Bruttolohn herangezogen.
  • Liegt es darüber, wird die Bemessungsgrundlage auf die BBG gekappt.
  • Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird ebenfalls nur bis zur Grenze berechnet.

Für die Buchhaltung bedeutet das: Die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge steigen mit dem Gehalt nur bis zur BBG. Der gesamte Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) wird über das Verbindlichkeitenkonto an die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle abgeführt und dort auf die einzelnen Versicherungszweige verteilt.

Beitragsbemessungsgrenze und Rentenanspruch

Die Beitragsbemessungsgrenze wirkt sich nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf die spätere Rente aus. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Entgeltpunkte gutgeschrieben, und zwar nur für das Einkommen bis zur BBG. Wer mehr verdient, baut aus dem darüber liegenden Teil keine zusätzlichen Rentenansprüche auf. Daraus ergeben sich praktische Folgen:

  • Das maximal beitragspflichtige Einkommen begrenzt die erreichbaren Entgeltpunkte pro Jahr.
  • Gutverdiener sollten ergänzend privat oder betrieblich vorsorgen, um Versorgungslücken zu schließen.
  • Steigt die BBG, erhöhen sich für Höherverdienende sowohl die Beiträge als auch die künftigen Ansprüche.

Für die Entgeltabrechnung ist außerdem zu beachten, dass die anteilige BBG bei unterjährigem Ein- oder Austritt zeitanteilig anzusetzen ist. Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden über die anteilige Jahres-BBG geprüft, um Beiträge korrekt zu begrenzen. Fehler bei dieser Begrenzung führen schnell zu falsch berechneten Beiträgen, weshalb die korrekte Anwendung der jeweils gültigen Grenzwerte zu den Kernaufgaben einer sorgfältigen Lohnbuchhaltung gehört.

Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze

Wer profitiert von der Beitragsbemessungsgrenze?

Vor allem Gutverdiener: Da das Einkommen oberhalb der Grenze beitragsfrei bleibt, sinkt der prozentuale Beitragssatz, gemessen am Gesamteinkommen. Die spätere Rente wird allerdings ebenfalls nur bis zur Grenze aufgebaut.

Wird die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr angepasst?

Ja, die Bundesregierung legt sie jährlich per Verordnung neu fest. Maßgeblich ist die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne im vorvergangenen Jahr.

Was ist der Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Beitragshöhe, die Versicherungspflichtgrenze entscheidet über den Zugang zur privaten Krankenversicherung. Beide Werte sind unterschiedlich hoch.

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