Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die Ertragsteuer für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Mit diesen Übungsaufgaben trainierst du die Berechnung der Körperschaftsteuer, die Behandlung von Verlusten und die Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften.
Schema: Berechnung der Körperschaftsteuer
| Schritt | Position |
|---|---|
| 1 | Jahresüberschuss nach HGB |
| 2 | +/– steuerliche Anpassungen (Steuerbilanz) |
| 3 | = Zu versteuerndes Einkommen (zvE) |
| 4 | × Körperschaftsteuersatz (15 %) |
| 5 | = Körperschaftsteuer |
| 6 | + Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt) |
| 7 | = KSt + SolZ gesamt |
Aufgabe 1: Grundlegende KSt-Berechnung
Die Beispiel GmbH erzielt im Geschäftsjahr ein zu versteuerndes Einkommen von 240.000 €. Berechne Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag.
Lösung Aufgabe 1:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 240.000 € |
| × Körperschaftsteuersatz (15 %) | 36.000 € |
| + Solidaritätszuschlag (5,5 % von 36.000 €) | 1.980 € |
| Gesamte KSt-Belastung | 37.980 € |
| Effektiver Steuersatz | 15,83 % |
Aufgabe 2: Gesamtsteuerbelastung einer GmbH (KSt + GewSt)
Eine GmbH erzielt einen steuerlichen Gewinn von 300.000 €. Hebesatz der Gemeinde: 400 %. Berechne die Gesamtsteuerbelastung aus KSt, SolZ und GewSt.
Lösung Aufgabe 2:
| Steuerart | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 300.000 × 15 % | 45.000 € |
| Solidaritätszuschlag | 45.000 × 5,5 % | 2.475 € |
| Gewerbesteuer | 300.000 × 3,5 % × 400 % | 42.000 € |
| Gesamtsteuerbelastung | 89.475 € | |
| Effektiver Gesamtsteuersatz | 89.475 / 300.000 | ca. 29,8 % |
Die kombinierte Steuerbelastung aus KSt (15 %) und GewSt (bei Hebesatz 400 % = 14 %) ergibt typischerweise eine Gesamtbelastung von ca. 29–30 %.
Aufgabe 3: Verlustvortrag und Mindestbesteuerung
Eine GmbH hat einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr von 800.000 €. Im aktuellen Jahr beträgt das zvE vor Verlustverrechnung 600.000 €. Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen nach Mindestbesteuerung?
Lösung Aufgabe 3:
Die Mindestbesteuerungsregel (§ 10d EStG i.V.m. § 8 KStG) besagt: Verluste können nur bis zu 1 Mio. € unbeschränkt verrechnet werden. Darüber hinaus sind nur 60 % des übersteigenden Einkommens durch Verluste verrechenbar.
| Position | Betrag |
|---|---|
| zvE vor Verlustverrechnung | 600.000 € |
| Unbeschränkte Verrechnung (bis 1 Mio. €) | vollständig: 600.000 ≤ 1 Mio. € |
| Verrechenbarer Verlust | – 600.000 € |
| zvE nach Verlustverrechnung | 0 € |
| Verbleibender Verlustvortrag ins nächste Jahr | 200.000 € |
Da das zvE (600.000 €) unterhalb der 1-Mio.-€-Grenze liegt, kann der Verlust vollständig verrechnet werden. Es entsteht keine Körperschaftsteuer.
Aufgabe 4: Dividendenbesteuerung auf Ebene der GmbH
Eine GmbH hält 30 % an einer anderen GmbH (Tochtergesellschaft). Sie erhält eine Dividende von 50.000 €. Wie wird diese Dividende bei der Mutter-GmbH besteuert?
Lösung Aufgabe 4:
Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerbefreit (Schachtelprivileg), wenn die Beteiligungsquote mindestens 10 % beträgt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Dividende | 50.000 € |
| Steuerfreier Anteil (95 %) | – 47.500 € |
| Steuerpflichtiger Anteil (5 % pauschale Betriebsausgaben) | 2.500 € |
| KSt darauf (15 %) | 375 € |
Effektiv werden Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften nur mit ca. 0,75 % (5 % × 15 %) besteuert.
Verwandte Themen
- Steuern Übungsaufgaben – ESt, KSt und GewSt im Vergleich
- Latente Steuern – HGB vs. Steuerbilanz bei Kapitalgesellschaften
- Gewerbesteuer – immer zusammen mit KSt zu prüfen
Prüfungstipp: Merke dir: KSt-Satz 15 % + SolZ 5,5 % = effektiv 15,825 %. Zusammen mit GewSt ergibt sich eine typische Gesamtbelastung von ca. 29–30 %. Das ist ein häufig abgefragter Vergleichswert zur Besteuerung von Personenunternehmen.