Handelsgesetzbuch (HGB) – Definition, Aufbau & Bedeutung

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Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Handelsrechts und bildet die wichtigste rechtliche Grundlage für die Buchführung und den Jahresabschluss von Kaufleuten. Es enthält die besonderen Regeln, die für Kaufleute zusätzlich zum allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten.

Was ist das Handelsgesetzbuch?

Das HGB trat in seiner heutigen Grundform am 1. Januar 1900 in Kraft und regelt die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten im Geschäftsverkehr. Während das BGB die Rechtsgeschäfte aller Bürger regelt, gilt das HGB als sogenanntes Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es ergänzt und verändert die Vorschriften des BGB für den kaufmännischen Bereich, etwa bei Handelsgeschäften, Handelskäufen oder Vollmachten wie der Prokura. Für das Rechnungswesen ist das HGB besonders bedeutsam, weil es vorschreibt, wer Bücher führen muss und nach welchen Grundsätzen ein Jahresabschluss aufzustellen ist.

Aufbau und Bücher des HGB

Das Handelsgesetzbuch ist in fünf Bücher gegliedert, die jeweils einen eigenen Themenbereich abdecken:

  • Erstes Buch – Handelsstand: Begriff des Kaufmanns, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht.
  • Zweites Buch – Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft: insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
  • Drittes Buch – Handelsbücher: die zentralen Vorschriften zur Buchführung und zum Jahresabschluss (§§ 238 ff. HGB).
  • Viertes Buch – Handelsgeschäfte: Regeln für Geschäfte unter Kaufleuten, zum Beispiel den Handelskauf.
  • Fünftes Buch – Seehandel: Vorschriften für den Handel und die Schifffahrt zur See.

Bedeutung für Buchführung und Jahresabschluss

Für das Rechnungswesen ist das Dritte Buch entscheidend. Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und seine Handelsgeschäfte sowie die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen. Zu den wichtigsten Vorschriften gehören:

  • § 240 HGB: Pflicht zur Aufstellung eines Inventars zu Beginn des Handelsgewerbes und am Ende jedes Geschäftsjahres.
  • § 242 HGB: Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die zusammen den Jahresabschluss bilden.
  • §§ 252–256a HGB: Bewertungsgrundsätze, etwa das Vorsichtsprinzip, das Realisations- und das Imparitätsprinzip.
  • §§ 264–263 HGB: ergänzende Vorschriften, wobei ab § 264 HGB besondere Pflichten für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) geregelt sind, einschließlich Anhang und Lagebericht.

Diese Regeln sorgen dafür, dass Jahresabschlüsse vergleichbar, nachvollziehbar und für Außenstehende wie Gläubiger oder das Finanzamt aussagekräftig sind. Die Pflicht zur Buchführung nach HGB knüpft dabei eng an den Kaufmannsbegriff an: Wer Kaufmann im Sinne des § 1 HGB ist, unterliegt grundsätzlich der handelsrechtlichen Buchführungspflicht. Kleine Einzelkaufleute können unter den Voraussetzungen des § 241a HGB jedoch von der doppelten Buchführung befreit sein.

Häufige Fragen zum HGB

Für wen gilt das Handelsgesetzbuch?

Das HGB gilt für Kaufleute. Kaufmann ist nach § 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Auch Handelsgesellschaften wie OHG, KG, GmbH oder AG fallen unter die Vorschriften. Privatpersonen und reine Kleingewerbetreibende, die keine Kaufleute sind, unterliegen dagegen dem allgemeinen Recht des BGB.

Was regelt das Dritte Buch des HGB?

Das Dritte Buch (§§ 238 ff. HGB) enthält die Vorschriften zur Buchführung und zum Jahresabschluss. Es legt fest, wer Bücher führen muss, welche Grundsätze dabei gelten und wie Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen und zu bewerten sind.

Was ist der Unterschied zwischen HGB und BGB?

Das BGB regelt die Rechtsgeschäfte aller Bürger. Das HGB ist das Sonderrecht der Kaufleute und enthält für den Handelsverkehr besondere, teils abweichende Regeln. Im Zweifel gehen die Vorschriften des HGB den allgemeinen Regeln des BGB für Kaufleute vor.

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