Bestandteile des Jahresabschlusses: Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht

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Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechenwerk eines Unternehmens und gibt Auskunft über Vermögen, Schulden, Ertragslage und Cashflows. Welche Bestandteile Pflicht sind, hängt von der Rechtsform und Unternehmensgröße ab. Dieser Artikel gibt den vollständigen Überblick.

Pflichtbestandteile nach Unternehmensform

Bestandteil Einzelkaufmann (klein) GmbH (klein) GmbH (groß) / AG
Bilanz
GuV
Anhang ✓ (verkürzt) ✓ (ausführlich)
Lagebericht mittelgroße/große GmbH ✓ (Pflicht)
Kapitalflussrechnung ✓ (kapitalmarktorientiert)
Eigenkapitalspiegel ✓ (kapitalmarktorientiert)

1. Bilanz (§ 242 HGB)

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen, Mittelverwendung) und Passiva (Kapital, Mittelherkunft) zum Abschlussstichtag.

Aktiva Passiva
Anlagevermögen Eigenkapital
Umlaufvermögen Rückstellungen
Aktiver RAP Verbindlichkeiten
Aktive latente Steuern Passiver RAP / Passive latente Steuern

2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV zeigt die Entstehung des Jahresergebnisses. HGB erlaubt zwei Gliederungsformen:

  • Gesamtkostenverfahren (GKV): Aufwendungen nach Kostenarten (Material, Personal, Abschreibungen)
  • Umsatzkostenverfahren (UKV): Aufwendungen nach Funktionen (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung)

3. Anhang (§ 284–288 HGB)

Der Anhang ergänzt und erläutert Bilanz und GuV. Pflichtangaben umfassen:

  • Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen (z. B. Anlagenspiegel)
  • Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahre
  • Angaben zu Geschäftsführervergütungen (GmbH)

4. Lagebericht (§ 289 HGB)

Der Lagebericht ist eine zukunftsorientierte Berichtskomponente und enthält:

  • Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
  • Risiko- und Chancenbericht
  • Prognose- und Nachtragsbericht
  • Erklärung zur Unternehmensführung (AG)

Größenklassen nach § 267 HGB (2024)

Kriterium Klein Mittel Groß
Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. € ≤ 25 Mio. € > 25 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Mio. € > 50 Mio. €
Arbeitnehmer ≤ 50 ≤ 250 > 250

Klein ist, wer 2 von 3 Kriterien unterschreitet. Für die Pflichtbestandteile gilt: 2 aufeinanderfolgende Jahre relevant.

Merksatz: Je größer das Unternehmen, desto mehr Bestandteile. Pflichtminimum ist immer Bilanz + GuV. Der Anhang und Lagebericht kommen mit wachsender Größe und Haftungsbeschränkung dazu.

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