Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten: Definition & Buchung

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Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) ist ein Bilanzposten, der Ausgaben des laufenden Geschäftsjahres erfasst, die wirtschaftlich erst das Folgejahr betreffen. Er dient der periodengerechten Gewinnermittlung und ist in § 250 Abs. 1 HGB geregelt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten sorgt dafür, dass Aufwand genau dem Zeitraum zugeordnet wird, zu dem er wirtschaftlich gehört.

Was ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten?

Ein ARAP ist immer dann zu bilden, wenn eine Ausgabe vor dem Abschlussstichtag getätigt wird, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellt. Klassisches Merkmal ist die Vorauszahlung: Das Unternehmen zahlt bereits, die Gegenleistung wird aber erst später verbraucht.

Typische Anwendungsfälle sind:

  • Vorausgezahlte Mieten für das kommende Jahr
  • Versicherungsbeiträge, die im Voraus überwiesen werden
  • Zinsen, Leasingraten oder Wartungsverträge mit Vorauszahlung
  • Kfz-Steuer oder Beiträge für einen über den Stichtag reichenden Zeitraum

Der ARAP wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, da das Unternehmen einen Anspruch auf eine künftige Gegenleistung hat. Ohne diese Abgrenzung würde der Gewinn des laufenden Jahres zu niedrig und der des Folgejahres zu hoch ausgewiesen.

Buchung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens

Die Bildung erfolgt am Bilanzstichtag, die Auflösung im Folgejahr. Der Buchungssatz lautet stets Soll an Haben.

Beispiel: Ein Unternehmen zahlt am 1. Oktober eine Jahresmiete von 12.000 € im Voraus. Drei Monate (3.000 €) entfallen auf das laufende Jahr, neun Monate (9.000 €) auf das Folgejahr.

Zahlung der Miete:

  • Mietaufwand 12.000 € an Bank 12.000 €

Abgrenzung am 31.12. (der noch nicht verbrauchte Teil wird aktiviert):

  • Aktive Rechnungsabgrenzung 9.000 € an Mietaufwand 9.000 €

Auflösung im Folgejahr (der Aufwand wird realisiert):

  • Mietaufwand 9.000 € an Aktive Rechnungsabgrenzung 9.000 €

Nach der Auflösung ist der Posten vollständig aufgelöst und der Aufwand korrekt der richtigen Periode zugeordnet.

Abgrenzung zur passiven Rechnungsabgrenzung

Der ARAP ist vom passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) zu unterscheiden:

  • ARAP: Ausgabe jetzt, Aufwand später (Vorauszahlung des Unternehmens).
  • PRAP: Einnahme jetzt, Ertrag später (Vorauszahlung an das Unternehmen).

Beide Posten setzen voraus, dass es sich um eine zeitlich bestimmbare Gegenleistung handelt. Ist der Zeitraum nicht abgrenzbar, kommt stattdessen eine Rückstellung oder eine sonstige Forderung in Betracht.

Der ARAP folgt damit unmittelbar dem Grundsatz der Periodenabgrenzung und dem Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung. Aufwendungen sollen in dem Geschäftsjahr erfasst werden, in dem die zugehörige Leistung verbraucht wird, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Ein steuerlicher Sonderfall sind geringwertige Beträge: Aus Vereinfachungsgründen lässt die Finanzverwaltung bei unwesentlichen Beträgen den Verzicht auf eine Abgrenzung zu. In der Handelsbilanz gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit ebenfalls, sodass Bagatellbeträge nicht zwingend abgegrenzt werden müssen.

Häufige Fragen zum aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Wann muss ein ARAP gebildet werden?

Ein ARAP ist zwingend zu bilden, wenn eine Ausgabe vor dem Bilanzstichtag Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellt (§ 250 Abs. 1 HGB). Es besteht ein Ansatzgebot.

Auf welcher Bilanzseite steht der ARAP?

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten steht auf der Aktivseite der Bilanz, da das Unternehmen einen Anspruch auf eine künftige Gegenleistung besitzt.

Was ist der Unterschied zur sonstigen Forderung?

Der ARAP betrifft bereits geleistete Zahlungen für künftigen Aufwand mit bestimmtem Zeitraum. Eine sonstige Forderung entsteht dagegen aus noch nicht erhaltenen Leistungen oder Erstattungsansprüchen.

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