Die Pauschalwertberichtigung (PWB) trägt dem allgemeinen Ausfallrisiko bei Forderungen Rechnung, das nicht einzelnen Kunden zugeordnet werden kann. Sie ergänzt die Einzelwertberichtigung (EWB) und ist ein fester Bestandteil der Jahresabschlussbuchungen.
Inhaltsverzeichnis
Warum Pauschalwertberichtigung?
Erfahrungsgemäß zahlen nicht alle Kunden vollständig. Selbst einwandfreie Forderungen bergen ein statistisches Ausfallrisiko. Die PWB berücksichtigt dieses pauschale Risiko auf Basis historischer Ausfallquoten.
| Merkmal | EWB (Einzel) | PWB (Pauschal) |
|---|---|---|
| Bezug | konkreter Schuldner bekannt | gesamtes Forderungsportfolio |
| Ausfallwahrscheinlichkeit | kundenindividuell | historische Quote |
| Basis | Nettoforderung abzüglich EWB | verbleibende Nettoforderungen |
| Buchungskonto | Wertberichtigung Forderungen (1291) | Pauschalwertber. Forderungen (1292) |
Berechnung der Pauschalwertberichtigung
Formel:
PWB = (Nettoforderungen − EWB) × PWB-Satz
Beispiel:
- Bruttoforderungen: 500.000 €
- Umsatzsteuer-Anteil (19/119): 79.832 €
- Nettoforderungen: 420.168 €
- Abzüglich EWB: − 20.000 €
- Bereinigter Bestand: 400.168 €
- PWB-Satz (historisch ermittelt): 2 %
- PWB = 400.168 × 0,02 = 8.003 €
Buchungssatz: Erstmalige Bildung
| Soll | Betrag | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Abschreibung auf Forderungen (6450) | 8.003 € | PWB Forderungen (1292) | 8.003 € |
Buchungssatz: Anpassung im Folgejahr
Im nächsten Jahr kann die PWB gestiegen oder gesunken sein. Nur die Differenz wird gebucht:
| Situation | Soll | Haben |
|---|---|---|
| PWB steigt (z. B. 8.003 → 9.500) | Abschr. Forderungen (6450) 1.497 € | PWB (1292) 1.497 € |
| PWB sinkt (z. B. 8.003 → 6.000) | PWB (1292) 2.003 € | Erträge aus WB-Auflösung (2690) 2.003 € |
Ertragsteuerliche Behandlung
Die Pauschalwertberichtigung ist steuerlich nur eingeschränkt abzugsfähig:
- HGB: PWB unbegrenzt zulässig
- Steuerrecht: nur als Einzelwertberichtigung oder nach BMF-anerkannten Pauschalen (länderspezifisch)
- Folge: häufig temporäre Differenz → aktive latente Steuer
Merksatz: PWB = pauschales Misstrauen gegenüber dem Forderungsbestand. Basiert auf Erfahrungswerten, wird jährlich angepasst und immer auf Nettobasis berechnet (USt-Anteil raus).