Forderungsausfall

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Der Forderungsausfall umfasst ein für alle Unternehmen bestehendes Risiko eines Verlustes aufgrund von unausgeglichenen Forderungen. Diese können sowohl durch eine Insolvenz, konjunkturelle Krisen des Marktes oder auch eine schlechte Zahlungsmoral einzelner Kunden begründet sein. Der Grad des Forderungsausfalls umfasst sowohl die teilweise Abschreibung von geschuldeten Beträgen als auch der komplette Verzicht bei einer Insolvenz des Kunden.

In den Bilanzen werden diese Forderungen bereits vor dem endgültigen Forderungsausfall gekennzeichnet und so auf eine mögliche Abschreibung vorbereitet. Dies kann über eine Einzelwertberichtigung oder auch eine Pauschalwertberichtigung erfolgen. Bei der Einzelwertberichtigung werden aus der Gesamtmasse aller einbringlichen Forderungen die einzelnen Forderungen, welche mit einem möglichen Ausfallrisiko behaftet sind, als zweifelhafte Forderungen in der Bilanz ausgewiesen.

Dieser Neubewertung müssen jedoch auch für Dritte, wie Finanzbeamte immer transparent und nachvollziehbar bleiben. Bei der Pauschalwertberichtigung wird hingegen aus den Erfahrungen der letzten Geschäftsjahre ein Pauschalsatz ermittelt, mit dessen Hilfe aus allen Forderungen ein abschreibbarer Betrag ermittelt wird. Zu diesem Zeitpunkt ist die Umsatzsteuer ein nicht abänderbarer Faktor bei der Neubewertung von Forderungen. Erst wenn die Forderungen auch offiziell als uneinbringliche Forderungen gelten und somit Forderungsausfälle sind, kann die Umsatzsteuer korrigiert werden, bevor die gesamte Forderung abgeschrieben wird.

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