Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft in der sich zwei oder mehr Personen (juristisch oder natürlich) zusammenschließen um mit einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Gegründet wird die OHG durch einen formlosen Vertrag, Eine bestimmte Mindestkapitaleinlage ist nicht nötig. Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Vermögen (Vollhafter).
Die OHG muss ins Handelsregister (Abteilung A) eingetragen werden, Gewinn und Verlust wird auf die Gesellschafter verteilt.
Eines der wichtigsten Kriterien in einer OHG ist das gegenseitige Vertrauen der Gesellschafter. Aus diesem Grund besteht eine allgemeine Treuepflicht unter den Gesellschaftern. Ein Teil dieser Treuepflicht ist das Wettbewerbsverbot. Ein Gesellschafter darf ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter keine Tätigkeiten in der selben Branche durchführen.