Rechtsformen

Die Rechtsform eines Unternehmens umfasst die gesetzlichen Regelungen die es zu einer rechtlich fassbaren Einheit machen.
Anhand einiger wichtiger Merkmale lassen sich die Rechtsformen unterscheiden. Dazu zählen zum Beispiel das Haftungskapital und Haftungsregelungen.
Auch aus der Rechtsform geht hervor, ob Unternehmer als natürliche Personen handeln oder das Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

Unterschieden wird zwischen Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) und Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), stille Gesellschaft).

Informationen zu Rechtsformen:

 

Personengesellschaft

Personengesellschaften entstehen, wenn sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, im Gegensatz zum Einzelunternehmen dass eine Person alleine betreibt. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person. Die Gewinnbesteuerung erfolgt hier nach dem Transparenzprinzip.
Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen und ihrem Privatvermögen. Einzige Ausnahme ist der Kommanditist in der Kommanditgesellschaft (KG). Seine Haftung beschränkt sich auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme.

 

Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person die auf einem Gesellschaftsvertrag beruht. Sie ist eine Körperschaft des privaten Rechts und verfolgt meist einen wirtschaftlichen Zweck.

Arten der Kapitalgesellschaften:

Ausländische Kapitalgesellschaften können in Deutschland nicht gegründet werden, können aber über Zweigniederlassungen in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben.

Personengesellschaften:

Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)

Kapitalgesellschaften

Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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