Bilanzrecht

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Das deutsche Bilanzrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, welches die gesetzlichen Regelungen für den Jahresabschluss beinhaltet. Beschrieben werden dabei die Inhalte der Bilanzaufstellung wie auch der Buchführung. Heute ist das Bilanzrecht auch im Handelsgesetzbuch integriert, bis 1985 war es im Aktiengesetz enthalten. Am 29.Mai 2009 trat ferner das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft.

Wer ist zur Bilanzaufstellung verpflichtet?

Orientieren kann sich quasi jeder am Bilanzrecht. Besonders relevant ist das Gesetz für Kaufleute. Vereine, Freiberufler und Künstler müssen sich nicht an dieses Gesetz halten. Für diese Personengruppen gibt es steuerrechtliche Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Die relevantesten Inhalte des deutschen Bilanzrechts

Das Bilanzrecht weist sechs Abschnitte auf, die jeweils wichtige Informationen beinhalten. Im ersten befinden sich die Regelungen, die für die Buchführung und den Jahresabschluss notwendig sind. An die strengen Vorschriften müssen sich bloß jene Gesellschaften halten, wo es keinen haftenden Gesellschafter gibt.

Im zweiten Abschnitt befinden sich die Formvorschriften für Personen- und Kapitalgesellschaften. Im dritten Abschnitt finden eingetragene Genossenschaften ihre Formvorschriften und im vierten gibt es Vorschriften für Unternehmer anderer Geschäftszweige. Abschnitt Fünf ist auf die Rechnungslegungsbeirträge und Rechnungslegungsgremien ausgelegt. Der sechste Teil beschäftigt sich mit der Prüfstellen Regelung für Rechnungslegung. Mittelgroße und große Unternehmen müssen sich einer Jahresabschluss Prüfung unterwerfen, ob das Bilanzrecht eingehalten wurde.

Der Zweck des Bilanzrechts ist, dass bestimmte Unternehmen transparenter werden. Man sieht dadurch, wohin die Gelder fließen und das ist vor allem für Gläubiger wichtig. In manchen Gebieten steht ferner der Wert des Unternehmens im Vordergrund, der anhand des Bilanzrechts optimal ermittelt werden kann.

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