Aktie: Definition, Arten & Bilanzierung einfach erklärt

Home » Aktie: Definition, Arten & Bilanzierung einfach erklärt

Eine Aktie ist ein Wertpapier, das einen Anteil und damit ein Teilhaberrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. Wer eine Aktie besitzt, wird zum Aktionär und damit zum Miteigentümer des Unternehmens. Aktien werden ausgegeben, um Eigenkapital zu beschaffen, und können an der Börse oder außerbörslich gehandelt werden. Ihr Kurs richtet sich nach Angebot und Bedarf und Nachfrage">Nachfrage

und schwankt entsprechend.

Was ist eine Aktie?

Mit dem Erwerb einer Aktie wird der Käufer am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt. Aus dieser Beteiligung ergeben sich verschiedene Rechte. Dazu zählt das Stimmrecht, mit dem der Aktionär in der Hauptversammlung über wichtige Beschlüsse mitbestimmen kann. Hinzu kommt das Recht auf Dividende, also auf einen Anteil am ausgeschütteten Gewinn. Außerdem besteht in der Regel ein Bezugsrecht, das den Aktionär bei einer Kapitalerhöhung bevorzugt zum Kauf neuer Aktien berechtigt und so seinen Anteil vor Verwässerung schützt. Neben diesen Rechten trägt der Aktionär auch das unternehmerische Risiko: Bei Verlusten oder Insolvenz kann das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verloren gehen.

Arten von Aktien im Überblick

Aktien lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien einteilen. Die folgende Tabelle gibt einen strukturierten Überblick:

Aktienart Merkmal Stimmrecht Besonderheit
Stammaktie Regelfall Ja Volle Rechte in der Hauptversammlung
Vorzugsaktie Sonderform In der Regel nein Bevorzugte Dividende, kein Stimmrecht
Inhaberaktie Übertragung Ja Einfache Übertragung durch Einigung und Übergabe
Namensaktie Übertragung Ja Eingetragen im Aktienregister der AG
Nennwertaktie Stückelung Ja Fester Nennbetrag (mind. 1,00 €) je Aktie
Stückaktie Stückelung Ja Rechnerischer Anteil ohne festen Nennbetrag

Aktien im Rechnungswesen – Emittent und Halter

Bei der emittierenden Aktiengesellschaft stellen die ausgegebenen Aktien Eigenkapital dar. Der Nennwert ist im gezeichneten Kapital (Grundkapital, § 272 Abs. 1 HGB) ausgewiesen. Ein über den Nennwert hinausgehender Ausgabepreis (Agio) fließt in die Kapitalrücklage. Bei einer Kapitalerhöhung erhöht sich das Grundkapital entsprechend.

Beim Halter der Aktien hängt die Zuordnung von der Haltedauer ab: Dienen die Anteile einer dauerhaften Beteiligung, erscheinen sie als Finanzanlage im Anlagevermögen. Bei kurzfristiger Veranlagung werden sie als Wertpapiere des Umlaufvermögens bilanziert. Bewertet werden Aktien grundsätzlich zu den Anschaffungskosten; bei dauerhafter Wertminderung schreibt der Halter auf den niedrigeren beizulegenden Wert ab (§ 253 Abs. 3 HGB).

Rechenbeispiel: Kauf und Bewertung von Aktien (Umlaufvermögen)

Ein Unternehmen kauft am 1. März 500 Aktien der Muster AG zum Kurs von 18,00 € je Stück zur kurzfristigen Anlage. Die Nebenkosten betragen pauschal 50,00 €.

Schritt 1 – Anschaffungskosten berechnen:

Kaufpreis: 500 × 18,00 € = 9.000,00 €
Nebenkosten: 50,00 €
Anschaffungskosten gesamt: 9.050,00 €

Schritt 2 – Buchungssatz beim Kauf:

Wertpapiere des Umlaufvermögens 9.050,00 €
    an Bank 9.050,00 €

Schritt 3 – Jahresbewertung: Der Kurs zum 31. Dezember beträgt 15,00 €. Da der Wert dauerhaft gesunken ist, muss auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden:

Wert zum 31.12.: 500 × 15,00 € = 7.500,00 €
Abschreibungsbedarf: 9.050,00 € – 7.500,00 € = 1.550,00 €

Buchungssatz Abschreibung:
Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 1.550,00 €
    an Wertpapiere des Umlaufvermögens 1.550,00 €

Dividende und steuerliche Behandlung

Die Dividende ist die Ausschüttung eines Teils des Jahresgewinns an die Aktionäre. Sie wird von der Hauptversammlung beschlossen und richtet sich nach dem Bilanzgewinn. Für natürliche Personen unterliegt die Dividende der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Kapitalgesellschaften profitieren dagegen von der 95-prozentigen Steuerfreistellung von Dividenden aus Beteiligungen (§ 8b KStG), sofern die Beteiligungsquote mindestens 10 % beträgt.

Häufige Fragen

Worin unterscheiden sich Aktie und Anleihe?

Eine Aktie verbrieft Eigenkapital: Der Aktionär ist Miteigentümer und trägt das volle unternehmerische Risiko, hat aber auch Anspruch auf Gewinnbeteiligung. Eine Anleihe dagegen ist Fremdkapital: Der Anleihehalter ist Gläubiger, erhält einen festen Zins und hat vorrangige Rückzahlungsansprüche bei Insolvenz. Im Gegenzug profitiert er nicht von steigenden Unternehmensgewinnen.

Was ist der Unterschied zwischen Nennwertaktie und Stückaktie?

Die Nennwertaktie trägt einen aufgedruckten Nennbetrag (mindestens 1,00 € nach § 8 AktG), der einen festen Bruchteil des Grundkapitals repräsentiert. Die Stückaktie hat keinen aufgedruckten Nennwert, verbrieft aber einen gleichen rechnerischen Anteil am Grundkapital. In der Praxis sind Stückaktien heute die häufigere Form, da sie bei Kapitalerhöhungen einfacher handhabbar sind.

Wie wird eine Aktie beim Verkauf gebucht?

Beim Verkauf wird der Buchwert der Aktie ausgebucht und der Erlös eingebucht. Die Differenz ergibt einen Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung. Beispiel: Aktien mit einem Buchwert von 7.500 € werden für 8.200 € verkauft. Buchungssatz: Bank 8.200 € an Wertpapiere des UV 7.500 € und Erträge aus Wertpapierverkäufen 700 €.

Aktie und Börse

Aktien börsennotierter Gesellschaften werden an organisierten Märkten – in Deutschland vor allem an der Frankfurter Wertpapierbörse – gehandelt. Der Börsenkurs bildet sich täglich aus Angebot und Bedarf und Nachfrage">Nachfrage und kann den Buchwert je Aktie erheblich übersteigen oder unterschreiten. Das Verhältnis von Börsenkurs zum Jahresgewinn je Aktie heißt Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) und ist eine der meistgenutzten Bewertungskennzahlen. Neben dem regulierten Markt (Prime Standard, General Standard) gibt es den offenen Markt (Freiverkehr) mit geringeren Zulassungsanforderungen. Für Anleger, die in Aktien investieren möchten, bietet der Beitrag zur Börse und Funktionsweise des Kapitalmarkts eine fundierte Grundlage. Das Halten und der Verkauf von Aktien unterliegen im Privatvermögen der Abgeltungsteuer von 25 % auf realisierte Kursgewinne und Dividenden.

Für Unternehmen, die Aktien im Anlagevermögen halten, gelten besondere Bewertungsregeln: Im Gegensatz zum Umlaufvermögen ist beim Anlagevermögen nur eine Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung zulässig – vorübergehende Kursverluste müssen nicht abgeschrieben werden (gemildertes Niederstwertprinzip, § 253 Abs. 3 HGB).

Nach oben scrollen