Die Kapitalerhöhung ist eine Maßnahme der Außenfinanzierung, mit der eine Aktiengesellschaft ihr gezeichnetes Kapital (Grundkapital) erhöht, um neues Eigenkapital zu beschaffen. Sie dient der Finanzierung von Investitionen, der Stärkung der Eigenkapitalquote oder der Tilgung von Schulden und ist im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
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Was ist eine Kapitalerhöhung?
Bei einer Kapitalerhöhung gibt die AG in der Regel neue (junge) Aktien aus, die von Anlegern gezeichnet werden. Der Beschluss erfordert grundsätzlich eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Den Altaktionären steht ein gesetzliches Bezugsrecht zu, damit sich ihre Beteiligungsquote und ihr Vermögen nicht verwässern. Man unterscheidet die effektive Kapitalerhöhung, bei der dem Unternehmen tatsächlich liquide Mittel zufließen, von der nominellen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, bei der nur umgebucht wird.
Arten der Kapitalerhöhung
- Ordentliche Kapitalerhöhung (§ 182 AktG): Ausgabe junger Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses.
- Genehmigtes Kapital (§ 202 AktG): Der Vorstand wird für bis zu fünf Jahre ermächtigt, das Grundkapital bis zu einem festgelegten Betrag zu erhöhen.
- Bedingte Kapitalerhöhung (§ 192 AktG): Erfolgt nur, soweit Bezugsrechte ausgeübt werden, etwa bei Wandel- und Optionsanleihen oder Aktienoptionen für Mitarbeiter.
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 207 AktG): Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital; den Aktionären werden Gratisaktien zugeteilt, ohne dass Mittel zufließen.
Genehmigtes Kapital darf die Hälfte des bisherigen Grundkapitals nicht übersteigen und gibt dem Vorstand Flexibilität, günstige Marktphasen kurzfristig zu nutzen.
Berechnung des Bezugsrechts
Da junge Aktien meist zu einem günstigeren Kurs ausgegeben werden, sinkt der durchschnittliche Aktienkurs (Mischkurs). Der rechnerische Wert des Bezugsrechts gleicht diesen Verlust für den Altaktionär aus:
- Bezugsrecht = (Kurs alt − Kurs jung) ÷ (Bezugsverhältnis + 1)
Beispiel: Der Kurs der alten Aktie liegt bei 200 €, junge Aktien werden zu 110 € ausgegeben, das Bezugsverhältnis beträgt 3:1 (drei alte Aktien berechtigen zum Kauf einer jungen).
- Bezugsrecht = (200 € − 110 €) ÷ (3 + 1) = 90 € ÷ 4 = 22,50 €
- Mischkurs = (3 × 200 € + 1 × 110 €) ÷ 4 = 710 € ÷ 4 = 177,50 €
Der Altaktionär verliert durch den niedrigeren Mischkurs 22,50 € je Aktie und wird durch den Verkauf oder die Ausübung des Bezugsrechts genau in dieser Höhe entschädigt. So bleibt sein Vermögen rechnerisch unverändert.
Das Gegenstück zur Kapitalerhöhung ist die Kapitalherabsetzung, mit der eine Gesellschaft ihr Grundkapital verringert, etwa um Verluste auszugleichen. Eine Kapitalerhöhung wird dagegen vor allem in Wachstumsphasen genutzt: Das zusätzliche Eigenkapital verbessert die Bonität, erweitert den Spielraum für Investitionen und senkt die Abhängigkeit von Fremdkapital. Anders als ein Kredit muss das eingezahlte Kapital nicht zurückgezahlt werden und belastet die Liquidität nicht mit festen Zins- und Tilgungsraten. Im Gegenzug verteilt sich der Gewinn nach der Erhöhung auf mehr Aktien, was den Gewinn je Aktie kurzfristig verwässern kann, bis das neue Kapital ertragswirksam eingesetzt ist.
Häufige Fragen zur Kapitalerhöhung
Warum erhalten Altaktionäre ein Bezugsrecht?
Das Bezugsrecht schützt vor der Verwässerung der Beteiligungsquote und des Vermögens. Wer keine jungen Aktien zeichnen möchte, kann das Bezugsrecht an der Börse verkaufen und so seinen Kursverlust ausgleichen.
Was ist der Unterschied zwischen effektiver und nomineller Kapitalerhöhung?
Bei der effektiven Kapitalerhöhung fließen dem Unternehmen tatsächlich liquide Mittel zu. Bei der nominellen Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden lediglich Rücklagen in Grundkapital umgebucht, ohne dass neues Geld hereinkommt.
Wann wird genehmigtes Kapital eingesetzt?
Genehmigtes Kapital gibt dem Vorstand Flexibilität, um kurzfristig auf günstige Marktphasen zu reagieren, ohne jedes Mal eine neue Hauptversammlung einberufen zu müssen. Es ist auf maximal die Hälfte des Grundkapitals und fünf Jahre begrenzt.