Bilanzgewinn

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Der Bilanzgewinn ist eine Gewinngröße, die unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung in der Bilanz von Kapitalgesellschaften ausgewiesen wird. Wird nur eine Ergebnisverwendung nur teilweise angegeben, wird ein sogenannter Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag ausgewiesen an Stelle des Bilanzgewinns. Die Berechnung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgenommen:

Jahresüberschuss nach § 275 HGB bzw. § 231 UGB (Österreich)

± Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr

+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage

+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen

− Einstellungen in die Gewinnrücklagen

= Bilanzgewinn/Bilanzverlust

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