Die Dividende ist der Teil des Gewinns einer Kapitalgesellschaft, der an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. Bei einer Aktiengesellschaft erhalten die Aktionäre die Dividende je Aktie, bei einer GmbH die Gesellschafter entsprechend ihrem Geschäftsanteil. Über die Höhe der Dividende entscheidet die Haupt- beziehungsweise Gesellschafterversammlung auf Grundlage des Bilanzgewinns.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Dividende?
Die Dividende ist die Gewinnbeteiligung der Eigentümer einer Kapitalgesellschaft. Sie wird aus dem verteilungsfähigen Bilanzgewinn gezahlt und ist damit eine Form der Gewinnverwendung. Nicht ausgeschüttete Gewinne verbleiben dagegen als thesaurierte Beträge im Unternehmen. Die Dividende ist freiwillig in dem Sinne, dass die Anteilseigner über ihre Höhe beschließen; ein gesetzlicher Anspruch auf eine bestimmte Ausschüttung besteht nicht.
Berechnung der Dividende
Zwei Kennzahlen sind im Zusammenhang mit der Dividende besonders wichtig:
- Dividende je Aktie: ausgeschüttete Gesamtdividende geteilt durch die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien.
- Dividendenrendite: Dividende je Aktie geteilt durch den Aktienkurs, multipliziert mit 100.
Beispiel: Schüttet eine AG 2 Euro je Aktie aus und notiert die Aktie bei 50 Euro, beträgt die Dividendenrendite 4 % (2 ÷ 50 × 100). Die Dividendenrendite zeigt, wie hoch die Ausschüttung im Verhältnis zum eingesetzten Kapital ist, und dient Anlegern als wichtige Vergleichsgröße.
Buchung und steuerliche Behandlung
Beschließt die Gesellschaft eine Ausschüttung, wird der Bilanzgewinn in eine Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern umgebucht. Der Buchungssatz lautet:
- Bilanzgewinn an Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Bei der Auszahlung behält die Gesellschaft die Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls Kirchensteuer) ein und führt sie an das Finanzamt ab. Für den privaten Anleger ist die Dividende ein Kapitalertrag, der grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 % unterliegt. Es gilt der Sparer-Pauschbetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben.
Dividende bei Aktiengesellschaft und GmbH
Die Ausgestaltung der Dividende unterscheidet sich je nach Rechtsform:
- Bei der Aktiengesellschaft beschließt die Hauptversammlung die Dividende je Aktie; sie wird in der Regel einmal jährlich ausgezahlt.
- Bei der GmbH richtet sich die Gewinnausschüttung nach den Geschäftsanteilen der Gesellschafter und wird in der Gesellschafterversammlung beschlossen.
In beiden Fällen darf nur der tatsächlich vorhandene, verteilungsfähige Gewinn ausgeschüttet werden. Eine verlässliche und stetige Dividendenpolitik gilt am Kapitalmarkt als Zeichen wirtschaftlicher Stabilität und wird von Anlegern positiv bewertet.
Steuerlich zu beachten ist außerdem, dass die ausgeschüttete Dividende auf Ebene der Kapitalgesellschaft bereits mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet wurde. Die zusätzliche Besteuerung beim Anteilseigner führt damit wirtschaftlich zu einer doppelten Belastung des ausgeschütteten Gewinns, die durch die Abgeltungsteuer pauschal abgegolten wird.
Häufige Fragen zur Dividende
Wer entscheidet über die Höhe der Dividende?
Über die Gewinnverwendung und damit die Dividende entscheidet bei der AG die Hauptversammlung, bei der GmbH die Gesellschafterversammlung. Grundlage ist ein Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung beziehungsweise des Vorstands.
Wie wird die Dividende versteuert?
Dividenden zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Gesellschaft behält 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag ein. Beim Privatanleger ist die Steuer damit grundsätzlich abgegolten, soweit der Sparer-Pauschbetrag überschritten ist.
Was sagt die Dividendenrendite aus?
Die Dividendenrendite setzt die Dividende ins Verhältnis zum Aktienkurs. Sie zeigt, wie hoch die laufende Verzinsung des eingesetzten Kapitals durch die Ausschüttung ist, und erleichtert den Vergleich verschiedener Aktien.