Agio (Aufgeld): Definition, Buchung & Beispiel nach HGB

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Das Agio (auch Aufgeld genannt) bezeichnet den Betrag, um den der Ausgabe- oder Kaufpreis eines Wertpapiers über dessen Nennwert liegt. Wird ein Wertpapier oder ein Kredit zu einem Preis ausgegeben, der höher ist als der aufgedruckte Nominalwert, spricht man von einem Agio. Es wird üblicherweise in Prozent des Nennwerts oder als absoluter Geldbetrag angegeben und spielt vor allem bei der Ausgabe von Aktien, Anleihen und bei der Aufnahme von Darlehen eine Rolle.

Was ist ein Agio?

Der Begriff Agio stammt aus dem Italienischen und bedeutet so viel wie „Aufschlag“. Das Agio ist die positive Differenz zwischen dem höheren Ausgabekurs und dem niedrigeren Nennwert eines Papiers. Beträgt der Nennwert einer Aktie beispielsweise 1,00 € und der Ausgabekurs 1,20 €, so liegt ein Agio von 0,20 € beziehungsweise 20 Prozent vor. Das Gegenteil des Agios ist das Disagio (Abgeld): Hier liegt der Ausgabe- oder Kaufpreis unter dem Nennwert. Aus Sicht des ausgebenden Unternehmens ist ein Agio vorteilhaft, weil ihm mehr Kapital zufließt, als der reine Nennwert ergeben würde.

Agio und Disagio im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Merkmale von Agio und Disagio gegenüber:

Merkmal Agio (Aufgeld) Disagio (Abgeld)
Ausgabepreis vs. Nennwert Ausgabepreis über Nennwert Ausgabepreis unter Nennwert
Kurs-Bezeichnung über pari (> 100 %) unter pari (< 100 %)
Bilanzausweis (Emittent) Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, planmäßige Auflösung
Typischer Anwendungsfall Aktienemission, hochverzinsliche Anleihen Darlehen, Anleihen mit niedrigem Kupon
Wirkung auf Zinslast Keine direkte Zinserhöhung Erhöht die effektive Zinsbelastung

Agio bei Aktien und Anleihen

Je nach Wertpapierart hat das Agio unterschiedliche Bedeutung:

  • Emissions-Agio bei Aktien: Gibt eine Aktiengesellschaft junge Aktien über dem Nennwert aus, entsteht ein Agio. Dieser Mehrbetrag darf nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB nicht als Gewinn ausgewiesen werden, sondern ist zwingend in die Kapitalrücklage einzustellen. Mehr zu den verschiedenen Rücklagenarten finden Sie im Beitrag über Kapitalrücklage und Gewinnrücklage.
  • Agio bei Anleihen: Wird eine Anleihe über pari (über 100 % des Nennwerts) ausgegeben oder gekauft, zahlt der Anleger ein Agio. Dies ist häufig bei Anleihen mit überdurchschnittlich hohem Zinskupon der Fall.
  • Agio bei Krediten: Bei Darlehen kann ein Agio als zusätzlicher Aufschlag auf den Auszahlungsbetrag vereinbart werden – im Kreditgeschäft ist das Disagio allerdings deutlich gebräuchlicher.
  • Ausgabeaufschlag bei Fonds: Auch der Ausgabeaufschlag von Investmentfonds wird als Agio bezeichnet; er beträgt typischerweise 3 bis 5 Prozent des Ausgabepreises.

Rechenbeispiel und Buchungssatz Schritt für Schritt

Eine Aktiengesellschaft führt im Rahmen einer Kapitalerhöhung eine Emission durch. Sie gibt 10.000 junge Aktien mit einem Nennwert von je 1,00 € zu einem Ausgabekurs von 1,50 € aus. Die Einzahlung erfolgt vollständig auf das Bankkonto.

Schritt 1 – Gesamteinzahlung ermitteln:

10.000 Aktien × 1,50 € = 15.000 € Bankeingang

Schritt 2 – Aufteilung in Nennwert und Agio:

  • Nennwertanteil (→ gezeichnetes Kapital): 10.000 × 1,00 € = 10.000 €
  • Agio (→ Kapitalrücklage): 10.000 × 0,50 € = 5.000 €

Schritt 3 – Buchungssatz:

Bank 15.000 €
    an Gezeichnetes Kapital 10.000 €
    an Kapitalrücklage 5.000 €

Das Gezeichnete Kapital erhöht sich um den Nennwertbetrag, das Agio ist nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB als gesetzlich gebundene Kapitalrücklage auszuweisen und darf nicht ausgeschüttet werden. Im Jahresabschluss stärkt die Kapitalrücklage die Eigenkapitalbasis dauerhaft.

Häufige Fragen

Ist das Agio steuerpflichtig?

Das Agio aus einer Aktienemission ist beim Emittenten kein Ertrag und damit nicht ertragsteuerpflichtig – es wird direkt in die Kapitalrücklage eingestellt. Beim Anleger kann ein Agio beim Kauf von Anleihen oder Fondsanteilen die spätere Rendite mindern, weil er mehr zahlt als der Nennwert. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren (auch wenn sie mit Agio erworben wurden) unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Was bedeutet „über pari“ und „unter pari“?

Über pari bedeutet, dass der aktuelle Kurs oder Ausgabepreis eines Wertpapiers über dem Nennwert (= 100 %) liegt – das entspricht einem Agio. Unter pari bedeutet das Gegenteil: Der Preis liegt unter dem Nennwert – das entspricht einem Disagio. Beim Kauf einer Anleihe über pari erhält der Anleger am Laufzeitende trotzdem nur den Nennwert zurück, sodass sich seine effektive Rendite verringert.

Wo erscheint das Agio in der Bilanz?

Bei der Aktiengesellschaft erscheint das Agio unter dem Eigenkapital in der Position „Kapitalrücklage“ (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB). Es ist dauerhaft gebundenes Eigenkapital und kann in der Regel nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen aufgelöst werden. Bei Darlehen mit Disagio hingegen wird das Aufgeld als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und über die Laufzeit planmäßig aufgelöst.

Agio in der Praxis: Investmentfonds und Darlehen

Neben Aktienemissionen und Anleihen begegnet das Agio auch im Alltag: Beim Kauf von Investmentfondsanteilen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft häufig einen Ausgabeaufschlag (Agio) von 3 bis 5 Prozent auf den Inventarwert. Dieser deckt Vertriebskosten und Provision. Für Anleger mindert das Agio die effektive Anfangsrendite: Wer 100 € investiert, hat nach einem 5-prozentigen Ausgabeaufschlag tatsächlich nur 95,24 € als Fondsanteil. Viele Online-Depots und Direktbanken bieten Fonds ohne oder mit reduziertem Ausgabeaufschlag an. Bei Baudarlehen spielt das Agio eine untergeordnete Rolle; hier ist das Disagio (Abgeld) der häufigere Mechanismus, um die Effektivverzinsung zu steuern.

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