Rücklagenkonto und Rücklagen im Eigenkapital: Kapitalrücklage, Gewinnrücklage und Buchung erklärt

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Der Rücklage und das Rücklagenkonto sind wichtige Bestandteile des Eigenkapitals von Kapitalgesellschaften. Rücklagen entstehen durch einbehaltene Gewinne oder durch Einlagen über den Nennwert hinaus. Sie stärken die Eigenkapitalbasis und dienen als Puffer für Verluste. Grundlagen zum Eigenkapital im Artikel Eigenkapital buchen.

Eigenkapitalstruktur einer GmbH (§ 266 HGB)

Das Eigenkapital einer GmbH setzt sich laut HGB aus folgenden Posten zusammen:

Eigenkapitalposten Beschreibung
Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) Nennbetrag der von Gesellschaftern eingelegten Anteile (mind. 25.000 €)
Kapitalrücklage Einlagen über den Nennwert hinaus (Agio), Einlagen ohne Anteilsgewährung
Gewinnrücklagen Aus einbehaltenen Gewinnen gebildete Rücklagen
Gewinnvortrag / Verlustvortrag Aus Vorjahren übertragener Gewinn oder Verlust
Jahresüberschuss / -fehlbetrag Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres

Arten der Gewinnrücklagen

  • Gesetzliche Rücklage (AG): 5 % des Jahresüberschusses bis 10 % des Grundkapitals (§ 150 AktG)
  • Satzungsmäßige Rücklagen: Im Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Rücklagen
  • Andere Gewinnrücklagen: Freiwillig gebildete Rücklagen durch Gesellschafterbeschluss

Buchung der Rücklagebildung

Buchungsfall Soll Haben Betrag
Jahresüberschuss 300.000 € wird festgestellt GuV / Ergebniskonto Jahresüberschuss 300.000 €
Einstellung in Gewinnrücklage (100.000 €) durch HV-Beschluss Jahresüberschuss Gewinnrücklagen 100.000 €
Ausschüttung (150.000 €) Jahresüberschuss Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern 150.000 €
Gewinnvortrag (50.000 €) Jahresüberschuss Gewinnvortrag 50.000 €

Auflösung von Rücklagen

Rücklagen können aufgelöst werden, um Verluste zu decken, Dividenden zu finanzieren (wenn Gewinn nicht ausreicht) oder Kapitalerhöhungen durchzuführen. Die Auflösung wird durch Gesellschafterbeschluss vorgenommen.

Buchungsfall Soll Haben Betrag
Auflösung Gewinnrücklage zur Verlustdeckung Gewinnrücklagen Jahresfehlbetrag / Verlustvortrag xxx €
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (aus Rücklage) Kapitalrücklage / Gewinnrücklage Gezeichnetes Kapital xxx €

Kapitalrücklage vs. Gewinnrücklage

Merkmal Kapitalrücklage Gewinnrücklage
Entstehung Durch Einlagen (Agio, Wandelanleihen) Durch einbehaltene Gewinne
Beschluss nötig Nein (entsteht bei Einzahlung) Ja (Gesellschafterbeschluss)
Auflösbarkeit Nur für bestimmte Zwecke (§ 150 AktG) Grundsätzlich frei auflösbar

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Prüfungstipp: Merke dir die Eigenkapitalstruktur nach HGB: Gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage + Gewinnrücklagen + Gewinnvortrag + Jahresüberschuss. Bei der AG gibt es zusätzlich die gesetzliche Pflicht zur Bildung einer Rücklage von 5 % des Jahresüberschusses.

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