Der Rücklage und das Rücklagenkonto sind wichtige Bestandteile des Eigenkapitals von Kapitalgesellschaften. Rücklagen entstehen durch einbehaltene Gewinne oder durch Einlagen über den Nennwert hinaus. Sie stärken die Eigenkapitalbasis und dienen als Puffer für Verluste. Grundlagen zum Eigenkapital im Artikel Eigenkapital buchen.
Eigenkapitalstruktur einer GmbH (§ 266 HGB)
Das Eigenkapital einer GmbH setzt sich laut HGB aus folgenden Posten zusammen:
| Eigenkapitalposten | Beschreibung |
|---|---|
| Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) | Nennbetrag der von Gesellschaftern eingelegten Anteile (mind. 25.000 €) |
| Kapitalrücklage | Einlagen über den Nennwert hinaus (Agio), Einlagen ohne Anteilsgewährung |
| Gewinnrücklagen | Aus einbehaltenen Gewinnen gebildete Rücklagen |
| Gewinnvortrag / Verlustvortrag | Aus Vorjahren übertragener Gewinn oder Verlust |
| Jahresüberschuss / -fehlbetrag | Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres |
Arten der Gewinnrücklagen
- Gesetzliche Rücklage (AG): 5 % des Jahresüberschusses bis 10 % des Grundkapitals (§ 150 AktG)
- Satzungsmäßige Rücklagen: Im Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Rücklagen
- Andere Gewinnrücklagen: Freiwillig gebildete Rücklagen durch Gesellschafterbeschluss
Buchung der Rücklagebildung
| Buchungsfall | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss 300.000 € wird festgestellt | GuV / Ergebniskonto | Jahresüberschuss | 300.000 € |
| Einstellung in Gewinnrücklage (100.000 €) durch HV-Beschluss | Jahresüberschuss | Gewinnrücklagen | 100.000 € |
| Ausschüttung (150.000 €) | Jahresüberschuss | Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern | 150.000 € |
| Gewinnvortrag (50.000 €) | Jahresüberschuss | Gewinnvortrag | 50.000 € |
Auflösung von Rücklagen
Rücklagen können aufgelöst werden, um Verluste zu decken, Dividenden zu finanzieren (wenn Gewinn nicht ausreicht) oder Kapitalerhöhungen durchzuführen. Die Auflösung wird durch Gesellschafterbeschluss vorgenommen.
| Buchungsfall | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Auflösung Gewinnrücklage zur Verlustdeckung | Gewinnrücklagen | Jahresfehlbetrag / Verlustvortrag | xxx € |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (aus Rücklage) | Kapitalrücklage / Gewinnrücklage | Gezeichnetes Kapital | xxx € |
Kapitalrücklage vs. Gewinnrücklage
| Merkmal | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage |
|---|---|---|
| Entstehung | Durch Einlagen (Agio, Wandelanleihen) | Durch einbehaltene Gewinne |
| Beschluss nötig | Nein (entsteht bei Einzahlung) | Ja (Gesellschafterbeschluss) |
| Auflösbarkeit | Nur für bestimmte Zwecke (§ 150 AktG) | Grundsätzlich frei auflösbar |
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Prüfungstipp: Merke dir die Eigenkapitalstruktur nach HGB: Gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage + Gewinnrücklagen + Gewinnvortrag + Jahresüberschuss. Bei der AG gibt es zusätzlich die gesetzliche Pflicht zur Bildung einer Rücklage von 5 % des Jahresüberschusses.