Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG und UG sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Im Rechnungswesen unterliegen sie besonderen Vorschriften zur Buchführung, Bilanzierung und Besteuerung. Wer mit Kapitalgesellschaften arbeitet, muss deren rechtliche Merkmale und die erweiterten Rechnungslegungspflichten kennen.

Inhaltsverzeichnis
Was sind Kapitalgesellschaften?
Kapitalgesellschaften sind Gesellschaften, bei denen nicht die Person der Gesellschafter, sondern deren Kapitaleinlage im Vordergrund steht. Sie besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit und sind selbst Träger von Rechten und Pflichten. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihrer Einlage. Zu den wichtigsten Formen zählen die GmbH, die Aktiengesellschaft (AG) und die Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) als Sonderform der GmbH. Im Gegensatz zu Personengesellschaften ist bei Kapitalgesellschaften ein Wechsel der Gesellschafter ohne Auflösung der Gesellschaft möglich, da die Gesellschaft unabhängig von ihren Anteilseignern fortbesteht. Diese Trennung von Gesellschaft und Gesellschafter prägt sowohl das Haftungsrecht als auch das Rechnungswesen.
GmbH, AG und UG im Vergleich
Die drei Formen unterscheiden sich vor allem im erforderlichen Mindestkapital und in der Organstruktur:
- GmbH: Mindeststammkapital 25.000 €, davon bei Gründung mindestens die Hälfte einzuzahlen. Geleitet wird sie von einem oder mehreren Geschäftsführern.
- AG: Mindestgrundkapital 50.000 €, eingeteilt in Aktien. Organe sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Sie eignet sich besonders für die Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt.
- UG (haftungsbeschränkt): Gründung bereits ab 1 € Stammkapital möglich. Sie muss jährlich eine gesetzliche Rücklage bilden, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist.
Allen gemeinsam ist die beschränkte Haftung und die Entstehung als juristische Person erst mit Eintragung ins Handelsregister.
Rechnungslegung und Besteuerung
Kapitalgesellschaften gelten kraft Rechtsform als Kaufleute und sind stets buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Für sie gelten die erweiterten Vorschriften der §§ 264 ff. HGB:
- Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang; mittelgroße und große Gesellschaften zusätzlich mit Lagebericht.
- Offenlegung: Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister, abhängig von der Größenklasse.
- Eigenkapitalausweis: gesondert nach gezeichnetem Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen sowie Jahresüberschuss.
Steuerlich unterliegen Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer. Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter werden zusätzlich beim Empfänger besteuert.
Häufige Fragen zu Kapitalgesellschaften
Worin unterscheidet sich die UG von der GmbH?
Die UG ist eine Variante der GmbH mit deutlich geringerem Mindestkapital. Sie kann schon ab 1 € gegründet werden, muss aber jährlich einen Teil des Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist und eine Umwandlung in eine GmbH möglich wird.
Warum sind Kapitalgesellschaften immer bilanzierungspflichtig?
Weil sie kraft Rechtsform als Kaufleute gelten. Anders als Einzelunternehmer können sie nicht zwischen Einnahmenüberschussrechnung und Bilanz wählen, sondern müssen stets eine doppelte Buchführung und einen Jahresabschluss nach HGB erstellen.
Welche Steuern zahlt eine Kapitalgesellschaft?
Auf den Gewinn fallen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an. Schüttet die Gesellschaft Gewinne aus, werden diese beim Gesellschafter zusätzlich besteuert – meist über die Abgeltungsteuer oder das Teileinkünfteverfahren. Diese zweistufige Besteuerung – erst auf Ebene der Gesellschaft, dann beim Anteilseigner – ist ein wesentlicher Unterschied zur Personengesellschaft, deren Gewinne unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet und der Einkommensteuer unterworfen werden.