Die Selbstfinanzierung ist eine Form der Innenfinanzierung, bei der ein Unternehmen erwirtschaftete Gewinne im Betrieb belässt, statt sie auszuschütten. Man unterscheidet die offene Selbstfinanzierung über ausgewiesene Rücklagen und die stille Selbstfinanzierung über nicht bilanziell erkennbare stille Reserven. Beide stärken die Eigenkapitalbasis, ohne dass frisches Kapital von außen zugeführt werden muss.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Selbstfinanzierung?
Bei der Selbstfinanzierung finanziert sich das Unternehmen aus einbehaltenen Gewinnen (Gewinnthesaurierung). Da keine Zinsen und keine Rückzahlung anfallen, gilt sie als besonders sichere und flexible Finanzierungsform. Sie erhöht das Eigenkapital, verbessert die Bonität und macht das Unternehmen unabhängiger von Banken und Kapitalmärkten. Als Teil der Innenfinanzierung steht sie neben der Finanzierung aus Abschreibungen und Rückstellungen. Der Unterschied zwischen offener und stiller Form liegt darin, ob die Gewinnverwendung in der Bilanz sichtbar ist oder nicht.
Offene Selbstfinanzierung
Die offene Selbstfinanzierung ist die sichtbarste und am häufigsten genannte Form der Innenfinanzierung aus Gewinnen und stärkt das ausgewiesene Eigenkapital unmittelbar.
Die offene Selbstfinanzierung erfolgt durch die Einbehaltung versteuerter Gewinne, die als Rücklagen in der Bilanz ausgewiesen werden:
- Gewinnrücklagen: Ein Teil des Jahresüberschusses wird nicht ausgeschüttet, sondern den Rücklagen zugeführt.
- Gesetzliche Rücklage: bei der Aktiengesellschaft in bestimmtem Umfang gesetzlich vorgeschrieben.
- Kapitalrücklage: entsteht etwa aus einem Aufgeld (Agio) bei der Ausgabe von Aktien.
Die offene Selbstfinanzierung ist transparent, jederzeit in der Bilanz nachvollziehbar und wurde zuvor voll versteuert. Sie stärkt das ausgewiesene Eigenkapital sichtbar und verbessert damit unmittelbar die Bilanzkennzahlen.
Stille Selbstfinanzierung
Die stille Selbstfinanzierung entsteht durch die Bildung stiller Reserven, die in der Bilanz nicht offen erscheinen. Sie werden gebildet durch:
- Unterbewertung von Aktiva – z. B. durch Ausnutzung von Abschreibungswahlrechten oder das strenge Niederstwertprinzip.
- Überbewertung von Passiva – z. B. durch vorsichtig hoch angesetzte Rückstellungen.
Dadurch wird ein Teil des Gewinns nicht ausgewiesen und bleibt zunächst unversteuert im Unternehmen. Stille Reserven wirken finanzierend, sind aber für Außenstehende nicht erkennbar und werden erst bei ihrer Auflösung gewinn- und steuerwirksam. Sie entstehen häufig als Folge des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips, das eine eher niedrige Bewertung des Vermögens verlangt. Neben dieser vorsichtsbedingten Form gibt es auch stille Zwangsreserven, die etwa entstehen, wenn der Marktwert eines Grundstücks über die Jahre deutlich über den fortgeführten Anschaffungskosten liegt.
Häufige Fragen zur Selbstfinanzierung
Welche Vorteile hat die Selbstfinanzierung?
Sie ist zins- und tilgungsfrei, erhöht das Eigenkapital und die Unabhängigkeit. Zudem müssen keine Sicherheiten gestellt und keine Mitspracherechte an neue Kapitalgeber abgegeben werden. Damit bleibt die Entscheidungsfreiheit der bisherigen Eigentümer vollständig erhalten, und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens verbessert sich durch das höhere Eigenkapital.
Worin liegt der Unterschied zwischen offener und stiller Form?
Die offene Selbstfinanzierung ist in der Bilanz als Rücklage sichtbar und bereits versteuert. Die stille Selbstfinanzierung bleibt durch stille Reserven verborgen und wird erst bei Auflösung steuerwirksam.
Was ist ein Nachteil stiller Reserven?
Sie verschlechtern die Aussagekraft der Bilanz und können bei späterer Auflösung zu einer geballten Steuerbelastung führen. Außenstehende können die tatsächliche Lage schwerer beurteilen. Zudem lassen sich stille Reserven nicht beliebig steuern, da sie an die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften gebunden sind.