Künstlersozialversicherung: Abgabe, Pflicht und Buchung

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Die Künstlersozialversicherung (KSV) ermöglicht selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Unternehmen, die Leistungen von selbstständigen Kreativen verwerten, müssen eine Künstlersozialabgabe (KSA) auf die gezahlten Honorare entrichten.

Wer ist abgabepflichtig?

Abgabepflichtig sind alle Unternehmen und Auftraggeber, die typischerweise künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten (§ 24 KSVG):

  • Verlage, Presse, Rundfunk, TV
  • Werbeagenturen, PR-Agenturen, Marketingabteilungen
  • Theater, Konzertveranstalter, Galerien, Museen
  • Unternehmen mit eigener Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Website-Design, Werbetexte)

Auch Nicht-Kulturbetriebe können abgabepflichtig sein, wenn sie regelmäßig Grafiker, Fotografen, Texter oder Webdesigner beauftragen.

Abgabesatz 2024

Jahr KSA-Satz
2022 4,2 %
2023 5,0 %
2024 5,0 %

Der Abgabesatz wird jährlich durch Rechtsverordnung festgelegt und ist auf das gesamte an selbstständige Künstler/Publizisten gezahlte Honorar zu entrichten.

Bemessungsgrundlage

Die KSA wird auf alle Entgelte erhoben, die an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlt werden — Honorar, Lizenzen, Tantiemen. Nicht einbezogen werden: Sachleistungen, Reisekostenersatz, USt-Anteil.

Buchungssatz: Honorarzahlung mit KSA

Honorar an selbstständigen Grafiker: 2.000 € netto + 19 % USt (= 2.380 €)

Soll Betrag Haben Betrag
Fremdleistungen (3100 SKR03) 2.000,00 € Verbindlichkeiten (1600) 2.380,00 €
Vorsteuer (1576) 380,00 €

KSA 5 % auf 2.000 € = 100 €:

Soll Betrag Haben Betrag
Künstlersozialabgabe (4348 SKR03) 100,00 € Verbindlichkeiten KSA (1747) 100,00 €

Meldepflicht und Prüfung

Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März des Folgejahres alle KSA-pflichtigen Honorare des Vorjahres bei der Künstlersozialkasse (KSK) melden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Einhaltung im Rahmen der Betriebsprüfung. Bei Verstößen drohen Nachzahlungen für bis zu vier Jahre.

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