Der Verpflegungsmehraufwand ist ein steuerlich anerkannter Pauschalbetrag, den Arbeitnehmer und Selbstständige bei beruflich bedingten Auswärtstätigkeiten für die entstehenden Mehrkosten der Mahlzeiten geltend machen können. Die Pauschalen sind gesetzlich festgelegt und müssen nicht einzeln nachgewiesen werden.
Inhaltsverzeichnis
Verpflegungspauschalen 2024 (Inland)
| Art der Abwesenheit | Voraussetzung | Pauschale |
|---|---|---|
| Abwesenheit über 8 Stunden (ohne Übernachtung) | ≥ 8 Stunden am gleichen Tag | 14,00 € |
| An- und Abreisetag bei mehrtägiger Reise | Übernachtung außerhalb | 14,00 € |
| Volle Reisetage (Übernachtung) | 24 Stunden Abwesenheit | 28,00 € |
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Stellt der Arbeitgeber oder ein Dritter Mahlzeiten, werden die Pauschalen gekürzt:
- Frühstück: Kürzung um 20 % = 5,60 €
- Mittagessen: Kürzung um 40 % = 11,20 €
Dreimonatsfrist
An derselben Tätigkeitsstätte kann der Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten drei Monate einer Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden. Nach mehr als vier Wochen Unterbrechung beginnt die Frist neu zu laufen.
Auslandspauschalen
Für Auslandsreisen gelten länderspezifisch höhere Pauschalen (BMF-Schreiben, jährlich aktualisiert). Beispiele für volle Tage 2024:
| Land | Pauschale/Tag |
|---|---|
| USA | 65,00 € |
| Schweiz | 67,00 € |
| Großbritannien | 67,00 € |
| Frankreich | 52,00 € |
Buchungssatz: Erstattung durch Arbeitgeber
Erstattet der Arbeitgeber die Verpflegungspauschale steuerfrei, wird sie als Reisekostenaufwand gebucht:
| Soll | Betrag | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Reisekosten Verpflegung (4674 SKR03) | 28,00 € | Bank / Kasse (1200/1000) | 28,00 € |
Übersteigt die Erstattung die Pauschale, ist der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.
Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler können den Verpflegungsmehraufwand als Betriebsausgabe geltend machen — ebenfalls nur die Pauschalen, keine tatsächlichen Kosten. Der Nachweis erfolgt über das Reisekostenprotokoll (Datum, Ort, Beginn/Ende der Abwesenheit).