Körperschaftsteuer Grundlagen: Was BWL-Studenten wissen müssen

Home » Körperschaftsteuer Grundlagen: Was BWL-Studenten wissen müssen

Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die „Einkommensteuer“ für juristische Personen – also für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Während natürliche Personen Einkommensteuer zahlen, unterliegen Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer. Das Verständnis dieser Steuerart ist besonders im Sommersemester relevant, wenn Steuerlehre und Unternehmensbesteuerung auf dem Lehrplan stehen.

Im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer spielt die Abgrenzung zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierung eine wichtige Rolle – denn die Steuerbilanz kann von der Handelsbilanz abweichen.

Grundprinzipien der Körperschaftsteuer

Merkmal Erläuterung
Steuerpflicht Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA, eG)
Steuersatz 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag)
Bemessungsgrundlage Zu versteuerndes Einkommen (Gewinn lt. Steuerbilanz)
Steuerfreiheit Beteiligungserträge i. d. R. steuerfrei (95 % gem. § 8b KStG)
Verlusttrag Verlustvortrag unbegrenzt, Rücktrag begrenzt
Ergänzend Gewerbesteuer zusätzlich zur KSt

Körperschaftsteuer vs. Einkommensteuer

Während Personenunternehmen (Einzelunternehmen, OHG, KG) der Einkommensteuer der Gesellschafter unterliegen, ist die Körperschaftsteuer eine eigenständige Steuer auf Gesellschaftsebene. Ausgeschüttete Gewinne unterliegen beim Anteilseigner zusätzlich der Abgeltungsteuer (25 %). Dieses System nennt sich klassisches Anrechnungsverfahren.

Die Wahl der Rechtsform hat damit erhebliche steuerliche Konsequenzen. Mehr zu den Unterschieden zwischen den wichtigsten Rechtsformen findest du im Artikel GmbH vs. AG.

Verwandte Themen

Lernhinweis: Im Steuerlehre-Studium wird die Körperschaftsteuer oft zusammen mit der Gewerbesteuer behandelt. Merke dir: KSt + SolZ + GewSt ergibt zusammen die Gesamtsteuerbelastung einer Kapitalgesellschaft – diese liegt typischerweise bei rund 30 % des Gewinns.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen