Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die dem Grunde, der Höhe oder dem Zeitpunkt nach ungewiss sind. Sie werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und sind ein wichtiges Instrument der Jahresabschluss-Erstellung nach HGB. Arten von Rückstellungen (§ 249 HGB) Art Pflicht oder Wahlrecht? Beispiele Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Pflicht Prozessrisiken, Garantieverpflichtungen, Pensionen Drohverlustrückstellungen Pflicht Verlustbringende schwebende Geschäfte Aufwandsrückstellungen Wahlrecht (§ 249 Abs. 2) Instandhaltung, die im Folgejahr nachgeholt wird Buchung von Rückstellungen Bildung der Rückstellung (Aufwand entsteht):