Die Handelskalkulation ist das zentrale Rechenverfahren im Handel, um aus dem Einkaufspreis einer Ware einen kostendeckenden und gewinnbringenden Verkaufspreis abzuleiten oder umgekehrt. Sie verbindet Bezugskosten, Handlungskosten, Gewinn sowie Kundenrabatte und Skonti zu einem nachvollziehbaren Kalkulationsschema und stellt sicher, dass alle Kosten gedeckt sind und der Händler wirtschaftlich arbeitet.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Handelskalkulation?
Die Handelskalkulation gliedert sich in die Bezugskalkulation (vom Listeneinkaufspreis zum Bezugspreis), die Selbstkostenkalkulation (Bezugspreis zuzüglich Handlungskosten) und die Verkaufskalkulation (Selbstkosten zuzüglich Gewinn, Provision, Skonto und Rabatt). Sie ist ein typisches Instrument des Groß- und Einzelhandels, weil dort keine eigene Fertigung stattfindet, sondern Waren ein- und weiterverkauft werden. Je nach Richtung und bekannten Größen unterscheidet man drei Verfahren:
- Vorwärtskalkulation: Der Einkaufspreis ist bekannt, gesucht wird der Verkaufspreis. Sie beantwortet die Frage, zu welchem Preis verkauft werden muss.
- Rückwärtskalkulation: Der marktübliche Verkaufspreis ist vorgegeben, gesucht wird der maximal zulässige Einkaufspreis.
- Differenzkalkulation: Einkaufs- und Verkaufspreis sind bekannt, gesucht wird der verbleibende Gewinn.
Das Kalkulationsschema
Die Kalkulation folgt einem festen Aufbau. Von oben nach unten gerechnet handelt es sich um die Vorwärtskalkulation, von unten nach oben um die Rückwärtskalkulation:
- Listeneinkaufspreis
- − Liefererrabatt = Zieleinkaufspreis
- − Liefererskonto = Bareinkaufspreis
- + Bezugskosten (Fracht, Verpackung, Versicherung) = Bezugspreis
- + Handlungskosten (Personal, Miete, Lager) = Selbstkostenpreis
- + Gewinnzuschlag = Barverkaufspreis
- + Kundenskonto und Vertreterprovision = Zielverkaufspreis
- + Kundenrabatt = Listenverkaufspreis (netto)
Wichtig: Skonto und Rabatt werden „im Hundert“ gerechnet, da sich der Prozentsatz auf den jeweils größeren Folgewert bezieht. Auf den Listenverkaufspreis wird abschließend die Umsatzsteuer aufgeschlagen, um den Bruttoverkaufspreis zu erhalten.
Beispiel zur Vorwärtskalkulation
Ein Händler kauft eine Ware zum Listeneinkaufspreis von 1.000 €. Er erhält 20 % Rabatt und 3 % Skonto, die Bezugskosten betragen 50 €.
- Listeneinkaufspreis 1.000 € − 20 % Rabatt (200 €) = 800 € Zieleinkaufspreis
- 800 € − 3 % Skonto (24 €) = 776 € Bareinkaufspreis
- 776 € + 50 € Bezugskosten = 826 € Bezugspreis
Mit Handlungskosten von 25 % ergeben sich Selbstkosten von 1.032,50 €. Ein Gewinnzuschlag von 20 % führt zu einem Barverkaufspreis von 1.239 €. Werden anschließend Kundenskonto und Rabatt aufgeschlagen, erhält man den endgültigen Listenverkaufspreis. Bei der Rückwärtskalkulation wird dieses Schema von unten nach oben durchlaufen, um aus einem vorgegebenen Marktpreis den höchstzulässigen Einkaufspreis zu ermitteln.
In der Praxis fasst der Handel die einzelnen Zuschläge häufig zu einem Kalkulationszuschlag oder Kalkulationsfaktor zusammen. Der Kalkulationszuschlag gibt an, um welchen Prozentsatz der Bezugspreis erhöht wird, um den Nettoverkaufspreis zu erhalten. Der Kalkulationsfaktor ist die Zahl, mit der der Bezugspreis multipliziert wird. Beträgt der Bezugspreis 80 € und der Nettoverkaufspreis 120 €, ergibt sich ein Kalkulationszuschlag von 50 % und ein Kalkulationsfaktor von 1,5. Diese Kennzahlen erleichtern die schnelle Kalkulation gleichartiger Waren, weil nicht jedes Mal das vollständige Schema durchgerechnet werden muss. Die Handelsspanne bezieht den Rohgewinn dagegen auf den Verkaufspreis und ist daher stets kleiner als der Kalkulationszuschlag.
Häufige Fragen zur Handelskalkulation
Worin unterscheiden sich Vorwärts- und Rückwärtskalkulation?
Bei der Vorwärtskalkulation ist der Einkaufspreis bekannt und der Verkaufspreis gesucht. Bei der Rückwärtskalkulation gibt der Markt den Verkaufspreis vor, und es wird der höchstzulässige Einkaufspreis ermittelt, zu dem der Händler noch wirtschaftlich einkaufen darf.
Warum rechnet man Rabatt und Skonto „im Hundert“?
Weil sich der Prozentsatz auf den jeweils größeren Endwert bezieht. Der Zieleinkaufspreis entspricht 80 %, der Listeneinkaufspreis 100 %. So vermeidet man Rechenfehler durch falsche Bezugsgrößen.
Was zeigt die Differenzkalkulation?
Sie ermittelt bei bekanntem Einkaufs- und Verkaufspreis den tatsächlich erzielten Gewinn. Damit lässt sich prüfen, ob ein vom Markt vorgegebener Preis überhaupt wirtschaftlich tragfähig ist.