Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die „Einkommensteuer“ für juristische Personen – also für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Während natürliche Personen Einkommensteuer zahlen, unterliegen Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer. Das Verständnis dieser Steuerart ist besonders im Sommersemester relevant, wenn Steuerlehre und Unternehmensbesteuerung auf dem Lehrplan stehen.
Im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer spielt die Abgrenzung zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierung eine wichtige Rolle – denn die Steuerbilanz kann von der Handelsbilanz abweichen.
Inhaltsverzeichnis
Grundprinzipien der Körperschaftsteuer
| Merkmal | Erläuterung |
|---|---|
| Steuerpflicht | Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA, eG) |
| Steuersatz | 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) |
| Bemessungsgrundlage | Zu versteuerndes Einkommen (Gewinn lt. Steuerbilanz) |
| Steuerfreiheit | Beteiligungserträge i. d. R. steuerfrei (95 % gem. § 8b KStG) |
| Verlusttrag | Verlustvortrag unbegrenzt, Rücktrag begrenzt |
| Ergänzend | Gewerbesteuer zusätzlich zur KSt |
Körperschaftsteuer vs. Einkommensteuer
Während Personenunternehmen (Einzelunternehmen, OHG, KG) der Einkommensteuer der Gesellschafter unterliegen, ist die Körperschaftsteuer eine eigenständige Steuer auf Gesellschaftsebene. Ausgeschüttete Gewinne unterliegen beim Anteilseigner zusätzlich der Abgeltungsteuer (25 %). Dieses System nennt sich klassisches Anrechnungsverfahren.
Die Wahl der Rechtsform hat damit erhebliche steuerliche Konsequenzen. Mehr zu den Unterschieden zwischen den wichtigsten Rechtsformen findest du im Artikel GmbH vs. AG.
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Lernhinweis: Im Steuerlehre-Studium wird die Körperschaftsteuer oft zusammen mit der Gewerbesteuer behandelt. Merke dir: KSt + SolZ + GewSt ergibt zusammen die Gesamtsteuerbelastung einer Kapitalgesellschaft – diese liegt typischerweise bei rund 30 % des Gewinns.